Erleichterungen bei grundlos befristeten Arbeitsverträgen

22.10.2008 14:52 Uhr
FDP-Fraktion möchte Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (Bild: einzmedia/pixelio.de)

Nach Plänen der FDP-Fraktion soll statt einer lebenslangen Sperre ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf einer Frist von drei Monaten eingeführt werden

Berlin. Die FDP-Fraktion im Bundestag möchte Arbeitssuchenden durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Nach der derzeit geltenden Regelung ist eine so genannte sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Grund (also ohne, dass zum Beispiel eine Einstellung auf Probe oder eine Schwangerschaftsvertretung vorliegt) ist derzeit für die Höchstdauer von zwei Jahren möglich. Die Bedingung, vorher nie bei dem die Stelle anbietenden Arbeitgeber angestellt gewesen zu sein führe dazu, dass selbst Bewerber, die vorher als Student schon einmal, und sei es nur für einen Tag, bei dem Unternehmen gejobbt haben, nicht eingestellt werden können. Für die FDP stelle dies ein „Einstellungshemmnis" dar. In dem Gesetzentwurf der Fraktion (Drucksache 16/10611) geht es darum, dass statt einer lebenslangen Sperre ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf einer Frist von drei Monaten eingeführt wird. (kap)

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