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Ehemalige Paketfahrerin klagt gegen DPD

24.01.2014 11:48 Uhr
Ehemalige Paketfahrerin klagt gegen DPD
Eva Heredero-Borrocal ist gegen DPD vor Gericht gezogen und verlangt Zahlungen in Höhe von 62.000 Euro
© Foto: André Gieße

Weil ihr die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen bei dem KEP-Dienstleister ungerecht erscheinen, ist Eva Heredero vor das Landgericht Deggendorf gezogen.

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Deggendorf. Vor dem Landgericht Deggendorf hat am gestrigen Donnerstag der Zivilprozess um Vergütungsansprüche einer früheren Kurierfahrerin gegen den Paket- und Expressdienstleister DPD begonnen. Die 42-Jährige Eva Heredero-Berrocal hat 2012 als selbstständige Transportunternehmerin für DPD gearbeitet und das Franchise-Unternehmen nun verklagt, weil dieses sich weigert, ihr rund 62.000 Euro zu zahlen. Diese Summe verlangt die Frau aus dem niederbayerischen Kirchberg unter anderem für die Vorsortierung von Paketen, die sie im Jahr 2012 neun Monate lang für DPD ausgeliefert hat.

Zwischen vier und fünf Uhr morgens sei sie damals täglich zum DPD-Depot Hengersberg gefahren, um die Pakete für ihre Tagestour von einem Förderband abzunehmen, sie einzuscannen und in den Transporter zu verladen. „Das Sortieren der Pakete vor Fahrtbeginn hat jeden Tag mindestens drei Stunden gedauert“, moniert Heredero. Weil DPD diese Arbeitszeit nicht extra vergüte, sondern nach der Anzahl der ausgelieferten Pakete bezahle, bliebe den Subunternehmern oft nur ein Hungerlohn.

Anwalt bezeichnet die bei DPD gezahlten Löhne als „sittenwidrig“

Für Heredero endete der Job als DPD-Subunternehmerin in der Privatinsolvenz. Das System sei so ausgelegt, dass die Selbstständigen nichts daran verdienen, kritisiert sie. „Viele der Subunternehmer gehen Pleite oder arbeiten an der Grenze zur Selbstausbeutung“, behauptet Heredero. Ihr Anwalt Max Pausenberger rechnet sich vor Gericht gute Chancen aus. Er hält die bei DPD gezahlten Löhne für „sittenwidrig“ und spricht von „Knebelverträgen“. In den Verträgen gebe es viele Unklarheiten, die zulasten der Systempartner gingen. Zum Beispiel sei die Paketsortierung nicht explizit erwähnt.

Der beklagte Paket- und Expressdienstleister widerspricht den Anschuldigung der Klägerseite: „Die Verträge mit den Systempartnern entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und regeln sowohl den Leistungskatalog für die Systempartner als auch die Vergütung klar und eindeutig“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Die Vorsortierung der Pakete gilt bei DPD als „Disposition“ – und die ist laut Vertrag automatisch mit abgegolten. Bisher sei kein Fahrer auf die Idee gekommen, die Vorsortierung gesondert in Rechnung zu stellen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Ob die Vertragsklauseln von DPD zulässig sind, muss nun die Justiz entscheiden. Wenn Heredero mit ihrer Klage Erfolg hat, könnte das nicht nur ihren ehemaligen Auftraggeber teuer zu stehen kommen, sondern eine bislang gängige Praxis in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Frage stellen. „Eine Entscheidung zugunsten von Frau Heredero könnte eine Klagewelle auslösen“, erklärt der Klägeranwalt. Andere Subunternehmer könnten vor Gericht ebenfalls nachträglich Geld für die Paketsortierung verlangen und sich dabei auf den Fall der Ex-Kurierfahrerin stützen.

Ein Urteil ist am Donnerstag noch nicht gesprochen worden. Der Richter hörte zwar die Argumente der beiden Parteien. „Aufgrund der Bedeutung der Sache“ schlug er jedoch vor, das Verfahren der Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf vorzulegen, die mit drei Richtern besetzt ist und mehr Erfahrung in solchen Streitigkeiten habe. Wenn die Zivilkammer den Fall der früheren DPD-Frau annimmt, ist mit der nächsten Verhandlung frühestens im Mai diesen Jahres zu rechnen. (ag)

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