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Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben

25.01.2023 14:14 Uhr | Lesezeit: 2 min
Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben
Arbeitgeber und Beschäftigte können nun eigenverantwortlich festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind (Symbolbild)

Das Bundeskabinett hat das vorzeitige Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben, dies hat die Bundesregierung in der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch, 25. Januar, beschlossen. Diese vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnungerfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

„Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Angesichts der Tatsache, dass „durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig, erklärte Heil.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind laut Bundesarbeitsministerium allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. (tb)

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