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Bundesregierung will Erste-Hilfe-Kurse straffen

12.08.2015 11:32 Uhr
Bundesregierung will Erste-Hilfe-Kurse straffen
© Foto: Fotolia/Wellphoto

Weil Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger bereits zum April beschlossen haben, den Schulungsumfang zu vereinheitlichen, wird nun das Fahrerlaubnisrecht angepasst.

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Berlin. Alle Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sollen nur noch einen Tag dauern. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den das Bundesverkehrsministerium vergangenen Freitag in den Bundesrat eingebracht hat. Statt der bisherigen Kurse „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ im Umfang von 8 mal 45 Minuten für PKW- und Motorrad-Fahrerlaubnisse und der „Ausbildung in Erster Hilfe“ im Umfang von 16 mal 45 Minuten für Lkw- und Bus-Führerscheine gibt es künftig nur noch eine „Schulung in Erster Hilfe“. Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Der Umfang der regelmäßigen Fortbildungen der betrieblichen Ersthelfer steigt gleichzeitig von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten.

Für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E und DE dauert ein Erste-Hilfe-Kurs also nur noch knapp sieben Stunden. Außerdem sinken die Kosten von derzeit rund 40 bis 50 auf etwa 35 Euro. Für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T steigen hingegen der Zeitaufwand und die Kosten (von bislang rund 25 auf etwa 35 Euro). Insgesamt soll der praktische Anteil für die Teilnehmenden deutlich steigen. Zum Beispiel will man auf überflüssige medizinische Informationen verzichten und sich mehr auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen fokussieren.

Hintergrund dieser Neuregelung sind Studien, die zeigen, dass die bisherige zweitägige Grundausbildung zu theoretisch und nicht nachhaltig genug war. Viele Inhalte wurden wieder vergessen. Die sogenannte zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung des Verkehrsministeriums trägt dem Umstand Rechnung, dass bereits seit dem 1.April 2015 auf Beschluss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat eine Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt ist.

Bereits seit diesem Datum ist es unter anderem angehenden Lkw-Fahrern möglich, eine Erste-Hilfe-Schulung zu absolvieren, die nur einen Tag dauert. Obwohl dafür quasi die Rechtsgrundlage noch fehlt, werden diese Kurse anerkannt. Der Bundesrat beschäftigt sich voraussichtlich in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 25. September 2015 mit der Straffung der Erste-Hilfe-Kurse. Sofern er der zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zustimmt, erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Änderungen im Führerscheinrecht treten dann tags danach in Kraft. (ag)

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