Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition will künftig gegen Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften geringere Ordnungsgelder verhängen, wenn sie ihre Pflichten zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen verletzen. Dafür soll das handelsrechtliche Ordnungsgeldverfahren neu geregelt werden. Bislang beläuft sich das Mindestordnungsgeld unabhängig von der Unternehmensgröße stets auf 2.500 Euro, die Höchstsumme kann 25.000 Euro betragen. Das Mindestordnungsgeld soll nun für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt werden.
Zudem soll ein Unternehmen im Fall einer Fristversäumnis künftig noch einmal sechs Wochen Zeit bekommen, wenn es glaubhaft machen kann, das vorgeschriebene Datum unverschuldet verpasst zu haben. Zum Beispiel, weil ein Alleingeschäftsführer schwer erkrankt war oder Dokumente durch Feuer zerstört wurden. Überdies ist geplant, erstmals eine Beschwerdemöglichkeit gegen Urteile des Bonner Landgerichts zu schaffen, das bundesweit als einzige Instanz über Widersprüche gegen die Verhängung von Ordnungsgeldern durch das Bundesamt für Justiz urteilt.
Die Sachverständigen des Rechtsausschusses des Bundestages begrüßten am Montag zwar das Vorhaben. Mehrere der neun Experten übten aber Kritik an Details der Neuregelung des Handelsgesetzes und bezweifelten, ob durch die Änderungen tatsächlich wie erhofft Härtefälle gemildert und die betreffenden Gesellschaften spürbar entlastet werden. Ihnen lag ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zugrunde, der inzwischen von der Regierung wortgleich in einem eigenen Gesetzentwurf übernommen wurde. (ag)