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Arbeitsunfall – was tun?

07.08.2023 12:45 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine junge Frau ist auf einem Betriebshof gestürzt und hält sich den Knöchel. Im Hintergrund ein Gabelstaplerfahrer, der zu Hilfe eilt. (Symbolbild mit Fotomodellen)
Stürzt eine Lkw-Fahrerin oder ein -Fahrer auf dem Dienstweg und verletzt sich dabei, ist dies ein Arbeitsunfall. Das Unternehmen hat in diesem Fall verschiedene Pflichten zu erfüllen (Symbolbild mit Fotomodellen)
© Foto: auremar/stock.adobe.com

Auch wenn alles getan wird, um den „Worst-Case“ zu vermeiden: Arbeitsunfälle passieren. Aber was ist zu tun, welche Pflichten hat ein Arbeitgeber in diesem Fall? Das wichtigste als PDF zum Download.

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Die meisten Arbeitsunfälle im Güterverkehr passieren bei Tätigkeiten am und um das Fahrzeug herum. Demnach geschehen laut Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr Unfälle vor allem durch Stürze oder Abstürzen unter anderem beim Ein- und Aussteigen ins Führerhaus. Außerdem kommt es zu Unfällen bei Ladetätigkeiten und mit wegrollenden Fahrzeugen sowie durch Gefährdungen im innerbetrieblichen Verkehr.

2021 hatten in Deutschland 88.598 Menschen in Arbeitsbereichen mit der Hauptfunktion Be- und Entladung oder Lagerung einen Unfall, wie die Berufsgenossenschaft weiter ausführt. Am häufigsten kam es in fast 18.000 Fällen zu einem Unfall, weil der Beteiligte die Kontrolle über einen Gegenstand verlor. An zweiter Stelle standen mit 11.600 Fällen Unfälle aufgrund von Stürzen nach Stolpern oder Ausgleiten...

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