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Fahrlehrer fürchten Engpässe bei Berufskraftfahrer-Weiterbildung

26.08.2013 10:09 Uhr
Fahrlehrer fürchten Engpässe bei Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände fürchtet Engpässe bei der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Schoelzchen

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände schätzt, dass ein Jahr vor Fristablauf erst die Hälfte der LKW-Lenker die 35-Stunden-Schulung absolviert hat.

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Gut ein Jahr vor Fristende hat erst etwas mehr als die Hälfte der Fahrer, die in Deutschland mit einem LKW der Klassen C, CE, C1 oder C1E unterwegs sind, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung absolviert. Das schätzt Dieter Quentin, stellvertretender Vorsitzender des Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Bis zum 9. September 2014 müssen rund eine Million Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr  und Personenverkehr geschult werden", sagt er. Kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 50 Fahrern würden die Qualifizierung ihrer Leute aber oft auf die leichte Schulter nehmen.

Zwar fehlen offizielle Zahlen zum aktuellen Stand der Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Doch auch Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), vermutet, dass viele Betroffene die von der EU geforderte 35-Stunden-Schulung auf die lange Bank schieben.

Betroffene wissen oft nicht Bescheid

Seit dem 10. September 2009 sind Fahrer verpflichtet, sich selbst alle fünf Jahre um ihre Weiterbildung zu kümmern. Transportunternehmen und Speditionen übernehmen allerdings häufig die Kosten und die Organisation, um die LKW-Lenker an sich zu binden. Dies sei aber nicht überall der Fall und die Pflicht zur Weiterbildung bis zum 9. September 2014 bei vielen Kleinbetrieben noch nicht bekannt, erklärt Schmidt. Auch selbstständige Unternehmer seien möglicherweise nicht hinreichend informiert.

Chefs, deren Fahrer bisher kaum oder keine Schulungen besucht haben, könnten Probleme bekommen. Denn nicht nur der Fahrer muss tief in die Tasche greifen, wenn er zum Stichtag bei einer Kontrolle nicht die Schlüsselzahl 95 im Führerschein vorweisen kann (es droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro). Auch dem Betrieb drohen Strafen. Die fehlende Qualifikation der Fahrer kann den Unternehmer schlimmstenfalls 20.000 Euro kosten.

Hinzu kommt, dass Oberfahrlehrer Quentin davon ausgeht, dass es nicht mehr lange dauert, bis alle Samstage ausgebucht sind und es Schulungstermine nur noch wochentags gibt. Zu langes Zögern könne die Einsatzzeiten durcheinanderbringen und den Betriebsablauf stören, weil dann zu viele Fahrer gerade die Schulbank drücken müssten, warnt er. „Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass die große Nachfrage sogar Preissteigerungen nach sich zieht."

Schmidt rät, die Schulung nicht als Last zu begreifen, sondern als Chance. „Gerade die vielen Änderungen im Umfeld der Fahrzeugtechnik und der gesetzlichen Regelungen machen eine ständige Aktualisierung der Kenntnisse bei den Fahrern notwendig", sagt er. Güterverkehrsunternehmern empfiehlt der BGL-Chef daher, nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen. „Allein durch die Auffrischung des Wissens und des Bewusstseins um wirtschaftliches Fahren können in vielen Fällen die Weiterbildungskosten wieder hereingeholt werden." (ag)

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