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EU-Rat beschließt neue Kennzeichnung für Reifen

27.02.2020 16:58 Uhr
EU-Reifenlabel
Reifen für Lkw und Busse (Klasse C3) müssen in Zukunft ebenfalls mit einem Kennzeichen versehen werden
© Foto: Frank May/dpa/picture-alliance

Der Rat der Europäischen Union hat neue Vorschriften von Pkw- und Lkw-Reifen in Bezug auf Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch erlassen. Sie sollen ab 1. Mai 2021 gelten.

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Brüssel. Der Rat der Europäischen Union hat diese Woche eine Verordnung über neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch angenommen. Deren Ziel ist es, dass Pkw- und Lkw-Reifen ab 1. Mai 2021 genauer und sichtbarer gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher und Unternehmer leichter die passenden Modelle auswählen können. Die besseren Energielabel an C1-, C2- und C3-Reifen sollen zu einem geringeren Spritverbrauch führen, was das Klima und auch den Geldbeutel entlasten soll. Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament noch förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Es soll künftig neue Vorschriften geben, wie Reifen zu kennzeichnen sind. Nicht verwendete Leistungsklassen sollen aus der Skala gestrichen wurden. Nach den EU-Plänen werden Symbole für die Schnee- und Eishaftung eingeführt, und die Gestaltung der Reifen-Kennzeichnung wird aktualisiert. Ebenso wie alle anderen Reifen fallen auch runderneuerte Reifen unter das EU-Label. Zudem sind darin Bestimmungen über die Aufnahme von Parametern für Laufleistung und Abrieb festgelegt, die ebenfalls in Kraft treten, sobald geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen. Das neue Kennzeichnungssystem würde auch für Lkw-Reifen für schwere Nutzfahrzeuge gelten, für die derzeit keine EU-Reifenlabels vorgeschrieben sind. (ag)

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