Wie der Verband der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (VACAD) berichtet, tritt am 1. Januar 2023 eine Neuverdordnung des Luftfahrtbundesamtes in Kraft, die den Fachkräftemangel an Flughäfen nochmals verschärfen könnte.
Betroffen sind nach Angaben des Luftfahrtbundesamtes, Luftfrachtabfertiger mit Status als Reglementierte Beauftragte: Entgegen der bisherigen und bewährten Praxis benötigen unternehmensfremde, aber betriebsnotwendige Personen – etwa Handwerker, Veterinäre oder Reinigungskräfte – für den Zugang zum Abfertigungsbereich künftig eine zusätzliche Schulung oder eine Begleitperson des Reglementierten Beauftragten.
Fachkräftemangel in der Luftfracht verschärft
Der VACAD empfindet die neue Regelung als "praxisfremd": "Die bald vorgeschriebenen Schulungsinhalte entsprechen denen des Personals der reglementierten Beauftragten. Da betriebsexterne Personen trotz Zugang zu entsprechenden Abfertigungsbereichen nicht in Sicherheitskontrollen eingebunden sind, finden die vom LBA angeordneten Schulungsinhalte in der Praxis keine Anwendung und sind überflüssig. Aus Sicht des VACAD ist ein hohes Maß an Sicherheit durch bereits angeordnete Pflicht-Schulungen für unternehmensfremde Personen sowie durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem deutschen Luftsicherheitsgesetz gegeben", heißt es in einem Email-Statement des Verbandes.
Der bereits durch Personalmangel belasteten Luftfrachtabfertigung in Deutschland würden somit weitere bürokratische Hürden gestellt. Durch die Bereitstellung von Begleitpersonen sowie den Schulungsaufwand entstünde ein erheblicher Mehraufwand, der tief in die Betriebsabläufe eingreift. "Eine damit verbundene Verschärfung der Personalengpässe in der Luftfrachtabfertigung hätte Auswirkungen auf die gesamte deutsche Wirtschaft", heißt es weiter.
Als unverzichtbare Schnittstelle zwischen Luft- und Bodenverkehren stellen Luftfrachtabfertiger insbesondere den Import und Export zeiteiliger, empfindlicher oder hochwertiger Fracht sicher - beispielsweise sind dies Pharmazeutika, Maschinenbauteile oder Elektronik-Waren. Deutschen Flughäfen droht zudem eine Benachteiligung im europäischen Wettbewerb aufgrund der neuen LBA-Verordnung. Im Zuge von Abfertigungsstaus könnten Fluglinien und Spediteure ihre Frachtverkehre langfristig ins benachbarte Ausland umleiten.