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BAföG: Mehr Geld für Azubis und Studenten seit August

05.08.2019 15:50 Uhr
Fördermittel, Geldscheine
Der BAföG-Höchstsatz soll von derzeit 735 Euro auf insgesamt 861 Euro monatlich im Jahr 2020 steigen
© Foto: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Seit August gibt es mehr finanzielle Unterstützung für BAföG-berechtigte Azubis und Studenten. Sowohl der Höchstsatz als auch die individuellen Förderungsbeiträge erhöhen sich.

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Berlin. BAföG-berechtigte Studenten, Schüler und Azubis bekommen seit August mehr Geld vom Staat. Der Höchstsatz steigt in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro im Monat. Die individuellen Förderungsbeträge erhöhen sich bis 2020 ebenfalls stufenweise um insgesamt sieben Prozent. Außerdem gibt es auch bei der Berufsausbildungsbeihilfe und dem Ausbildungsgeld einen Anstieg, wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) kürzlich mitteilte.

Hier im Überblick, welche Beträge sich seit August erhöht haben:

  • Individuelle Förderungsbeträge (Bedarfssätze): Diese steigen um fünf Prozent im ersten Schritt im Jahr 2019 und nochmals um zwei Prozent im Jahr 2020.
  • Maximalbetrag: Der Förderungshöchstsatz steigt von derzeit 735 Euro auf insgesamt 861 Euro monatlich im Jahr 2020.
  • Wohnzuschlag: Für nicht bei den Eltern wohnende Geförderte im ersten Schritt der Novelle 2019 von derzeit 250 Euro auf 325 Euro.
  • Vermögensfreibeträge für Antragsteller: Dieser wird mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf künftig 8200 Euro angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern steigen von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro.
  • Einkommensfreibeträge der Eltern: Diese werden um insgesamt über 16 Prozent angehoben. Zunächst um sieben Prozent 2019, um 3 Prozent in 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Das Ziel ist, dass deutlich mehr Schülerinnen, Schüler und Studierende von der Förderung profitieren können.
  • Kinderbetreuungszuschlag: Für eigene Kinder wird dieser von 130 Euro auf künftig 150 Euro monatlich angehoben. Zugleich wird die Altersgrenze, bis zu der eigene Kinder insoweit berücksichtigt werden, von 10 auf 14 Jahre hinaufgesetzt.
  • Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag: Der Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch von Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 Euro auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 Euro auf 25 Euro.
  • Berufsausbildungsbeihilfe: Die Bedarfssätze werden in zwei Stufen angehoben. Ab ersten August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum ersten August 2020 steigt er nochmals auf 723 Euro pro Monat. Zusätzlich können weiterhin Zuschüsse, etwa für Fahrkosten oder Kinderbetreuung, beantragt werden.
  • Ausbildungsgeld: Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum ersten August 2019 um fünf Prozent und zum ersten August 2020 um weitere zwei Prozent. 

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden in der Regel Erstausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10), an Kollegs, Akademien und Hochschulen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert – auch bei Aufenthalten im Ausland. (sn)

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