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von 21: Im Vorfeld muss eine Überprüfung stattfinden, ob Leasing die wirtschaftlich sinnvollste Alternative ist. Es sollte ein Vergleich mit Kreditfinanzierung oder Kauf (Berücksichtigung von Händlerrabatten) stattfinden, um eine Entscheidung auf eine solide Basis zu stellen (Total Cost of Ownership).
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von 21: Für Saisonspitzen bietet sich das Operate Leasing (kurze Laufzeit, wirtschaftliches Objektrisiko sowie Instandhaltung beim Leasinggeber) an. Das Finance Leasing hingegen (lange Laufzeit, Objektrisiko und Instandhaltung beim Leasingnehmer) bietet sich für mittel- bis langfristigen Bedarf an.
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von 21: Wichtig ist die genaue Beschreibung des Staplers, des Einsatzbereiches sowie der technischen Spezifikation des zu leasenden Gerätes (z.B Hubhöhe, Radlasten und damit Anforderungen an Bodenbelastungund Ebenheit, Tragkraft, Batteriekapazitäten, Anbauteile etc.).
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von 21: Beim Vollamortisationsvertrag werden alle Anschaffungs-, Herstellungs-, Zins- und Verwaltungskosten durch die Leasingrate abgedeckt. Beim Teilamortisationsvertrag hingegen findet keine vollständige Abdeckung der entstehenden Kosten statt (lediglich Sicherung durch vertraglich gesicherten Restwert).
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von 21: Beim Abschluss eines Leasingvertrages ist darauf zu achten, dass die im Vertrag festgehaltene Leasingdauer zu Ihren Anforderungen passt. Weiterhin sollten Optionen für eine weitere Nutzung über den Leasingzeitraum hinaus (weiteres Leasing, Kaufpreis) festgehalten werden.
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von 21: Es ist zu bewerten, ob die ermittelte Leasingrate zur finanziellen Lage (Liquidität) des Unternehmens passt. Ein Leasingvertrag ist in der Regel unkündbar und somit stellt die Leasingrate über die Vertragsdauer hinweg einen Fixkostenblock dar.
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von 21: Im Vertrag sollten alle relevanten Wartungs- und Instandhaltungsverträge (auch regelmäßige Überprüfung Betriebssicherheit) sowie verbundene Kosten in der Leasingrate mit berücksichtigt werden, so dass der Vertrag einem Full-Service-Vertrag entspricht.
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von 21: Die zeitliche Nutzung des Gerätes und die Einsatzhärte haben Einfluss auf die Höhe der Leasingrate (im Vertrag zu spezifizieren). Außerdem sollte eine Verfügbarkeit des Gerätes festgelegt werden, die vom Leasinggeber garantiert wird (Service-Reaktionszeiten z.B. innerhalb von 12 Stunden, Ersatzgeräte).
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von 21: Wichtig ist der im Vertrag fixierte Lieferumfang. Insbesondere sollte neben dem Gerät ein Augenmerk auf die zusätzlich benötigte Ausstattung wie Batterien und Ladegräte gelegt werden.
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von 21: Versicherungen wie z.B. gegen Maschinenbruch sollten generell in der Leasingrate enthalten sein. Dies ist allerdings individuell zu klären, da die Versicherungsleistungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind und auch die Höhe des Selbstbehalts nicht immer identisch ist.
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von 21: Es sollte im Vorfeld geklärt werden, inwieweit Transportkosten, die durch das Anliefern oder Abtransportieren des Leasinggegenstandes anfallen, in der Leasingrate berücksichtigt wurden.
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von 21: Die Montage und Inbetriebnahme sollte durch den Leasinggeber erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten müssen vertraglich fixiert sein.
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von 21: Ebenfalls durch den Leasinggeber sollte eine Einweisung und Schulung des für das Gerät verantwortlichen Personals durchgeführt werden. Umfang und Kosten der Schulungen sind vertraglich festzuhalten.
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von 21: Ggf. ist eine Nutzungsliste zu erstellen. In dieser wird geklärt, ob nur eigenes Personal die Stapler nutzen darf, Wechselnutzung mit vor Ort tätigen Kunden/Dienstleistern erlaubt ist, oder externe Lkw-Fahrer ein Nutzungsrecht haben.
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von 21: Je nach Vertragsart ist eine Abschlussrate/Kauf- oder Mietverlängerungsoption aufgeführt. Die jeweiligen Beträge sollten fixiert und bekannt sein. Bei Veräußerung durch den Leasinggeber ist bei teilamortisierten Verträgen eine Beteiligung des Leasingnehmers bei Mehr- oder Mindererlös üblich.
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von 21: Ein wichtiger Punkt ist die mögliche Verlängerung von Vertragslaufzeiten. Wenn das Gerät weiterhin benötigt wird, ist es hilfreich, im Vertrag schon im Voraus Raten für die Nutzung über den geplanten Zeitraum hinaus festgelegt zu haben.
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von 21: Es sollte fixiert werden, unter welchen Umständen der Vertrag vorzeitig kündbar ist und welche Kosten damit einhergehen. Weiterhin ist wichtig, inwieweit der Vertrag im Falle einer Änderung der Anforderungen des Leasingnehmers veränderbar ist, wenn daraus ein Gerätetausch notwendig wird.
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von 21: Nach Ablauf des Leasingzeitraums wird das Gerät ggf. entsorgt oder vernichtet. Die hier anfallenden Kosten sind entweder durch die Leasingrate gedeckt oder sollten im Vertrag separat ausgewiesen werden. Auch eine Entsorgung der Peripherie wie Batterien ist zu regeln.
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