Mit dem richtigen Partner auf der sicheren Seite

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Ab dem 1. Juli 2026 gilt die neue Fahrtenschreiberpflicht für leichte Nutzfahrzeuge. Darauf abgestimmt bietet Zauner ein All-inclusive-Paket aus einführender Beratung, leistungsfähiger Tachodaten-Archivierungssoftware und kostenfreiem Anwaltsservice an.
© Foto: Zauner

Die neue Tachographen-Regelung der EU nimmt ab 1. Juli 2026 all jene Unternehmen in die Pflicht, die im grenzübergreifenden Güterverkehr leichte Nutzfahrzeuge mit zulässigen Höchstmassen von über 2,5t einsetzen. Wer bei der Einführung aber einen kompetenten und erfahrenen Systempartner an seiner Seite hat, kann der neuen Fahrtenschreiberpflicht entspannt entgegensehen.

Potenziale freisetzen mit dem richtigen Systempartner

Die ab 1. Juli geltende neue Tachographenpflicht der EU sorgt derzeit für Unruhe unter all jenen Unternehmen, die im grenzübergreifenden Güterverkehr leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von über 2,5t einsetzen. Wer aber einen kompetenten und erfahrenen Systempartner an seiner Seite hat, kann der neuen Fahrtenschreiberpflicht viel Gutes abgewinnen.

Viel geschrieben wird derzeit über die neue, ab 1.7.2026 greifende Fahrtenschreiberpflicht der EU. Dabei ist die Faktenlage klar. Die Neuregelung beruht auf den Verordnungen (EG) 561/2006, (EU) 165/2014 sowie (EU) 2020/1054 und betrifft alle Firmen, die im grenzübertretenden Güterverkehr und bei Kabotagen leichte Nutzfahrzeuge mit zulässigen Höchstmassen von mehr als 2,5t einsetzen. Sie schreibt den von einer zertifizierten Werkstatt ausgeführten Einbau digitaler Tachographen der Generation G2 und Version V2 vor und gilt ab einer gewerblichen Auslandsfahrt. Alle erfassten Tachodaten sind zu archivieren; Nichtbefolgung kann mit Bußgeldern, Lizenzentzug, Fahrverboten und anderen Sanktionen geahndet werden.

Worüber aber wenig zu lesen ist, das sind die Chancen, die sich für die Fuhrpark-Betreiber im Zuge der neuen Fahrtenschreiberpflicht ergeben. Vor allem, wer sich einen branchen- und bürokratieerfahrenen Systempartner zur Seite holt, wird profitieren. „Die Vorteile reichen von der wasserdichten Rechtssicherheit über die transparente Arbeitszeiterfassung bis hin zur besseren Tourenplanung und lückenlosen Nachweisführung bei Behördenkontrollen“, sagt Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag LL.M.Eur. Er leitet die auf Fragen des Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrechts spezialisierte Kanzlei Recht&Mobilität, unterhält enge Kontakte zur EU und CORTE (Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement) und ist Kooperationspartner von Zauner.

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Die Tachodaten-Archivierungssoftware zaarc.next von Zauner gehört zu den Spitzenprodukten im deutschen Logistikmarkt und steht bei vielen Speditionen im Zentrum des telemetrischen Fuhrpark-Managements.
© Foto: Zauner

Das Softwarehaus Zauner zeichnet sich durch zwei entscheidende Qualitätskriterien aus: Zum einen reicht sein Leistungskatalog von der Entwicklung telematischer Fuhrparkmanagement-Lösungen bis hin zur Realisierung von Software für staatliche Behörden. Das Zauner-Team kennt also sowohl alle Prozesse, die bei der Tachographendaten-Archivierung relevant sind, als auch die Abläufe der Aufsichtsbehörden. Zum anderen bietet das Unternehmen seinen Kunden zahlreiche kostenfreie Serviceleistungen. Ein von der neuen Fahrtenschreiberpflicht betroffenes Unternehmen findet in Zauner demnach einen ganzheitlichen Partner, dessen Kompetenzen von der technisch-juristischen Beratung über die Inbetriebnahme der geeigneten Soft- und Hardware-Bausteine bis hin zum Service und Wissenstransfer reichen. Daraus resultieren ein hohes Maß an Rechtssicherheit und fundierte Ansätze für Optimierungen der Geschäftsprozesse. Allein der Einsatz des Tachodaten-Archivierungssystems zaarc.next ermöglicht die Freisetzung vieler bisher unentdeckter Effizienzpotenziale.

Zweifellos dürfte die neue Fahrtenschreiberpflicht in den Firmen auch für Mehraufwand sorgen. Die von Zauner angebotenen Leistungen gewährleisten aber, dass alle obligaten Arbeiten zielgerichtet und lösungsorientiert verlaufen.


Kontakt

Softwarebüro Zauner GmbH & Co. KG 

Jahnstraße 64
D-63150 Heusenstamm

Fon +49 (0) 61 04. 699-170
Fax +49 (0) 61 04. 699-184

E-Mail: office@zauner.software
Web: www.zauner.software




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