Digitaler Batteriepass: „Die Blackbox ist offen“
Im Februar wird mit der nächsten Stufe der EU-Batterieverordnung der digitale Batteriepass Pflicht. Das wird den Markt für E-Fahrzeuge für alle Beteiligten positiv beeinflussen, sagt Pascal Mast, Direktor Neue Technologien und Nachhaltigkeit bei TÜV SÜD Division Mobility.
Wenn am 18. Februar 2027 die nächste Stufe der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Kraft tritt, müssen Hersteller neuer Batterien (über 2 kWh) europaweit einen digitalen Produktpass dafür ausstellen. „Der Akku eines E-Bikes hat derzeit etwa 0,8 kWh, ist damit also noch nicht fällig – für größere Lastenfahrräder, Pkw und Nfz gilt die neue Regelung aber sofort“, ordnet Pascal Mast ein. Damit müssen ab diesem Zeitpunkt für Batterien in Fahrzeugen, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht werden, ein im Fahrzeug oder direkt auf der Batterie zugänglicher QR-Code angebracht und der digitale Batteriepass hinterlegt werden. „Es wird dabei unterschiedliche Zugriffsrechte für Öffentlichkeit, Marktteilnehmer, Behörden, Prüfstellen und Recycler geben“, ergänzt der Direktor Neue Technologien und Nachhaltigkeit bei TÜV SÜD Division Mobility.
Die EU-Batterieverordnung schafft laut Mast erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Batterien über den gesamten Lebenszyklus. „Für den Verkehrssektor ist sie besonders relevant, weil Elektromobilität ohne leistungsfähige, sichere und nachhaltige Batterien nicht skalierbar ist“, so der Experte von TÜV SÜD. „Im Fokus stehen Transparenz, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kreislaufwirtschaft, bessere Vergleichbarkeit von Batterieleistung und Alterung sowie digitale Nachverfolgbarkeit.“ Verständlich, immerhin soll der digitale Batteriepass Informationen zu Batteriematerialien, Herkunft, CO₂-Fußabdruck, Leistung, Haltbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling enthalten.
Mehrfacher Nutzen
Der neue Batteriepass kann dabei für alle Marktbeteiligten Vorteile bringen. So können Werkstätten, die Batterien an verunfallten Fahrzeugen reparieren, künftig via QR-Code mehr Hinweise zur Reparatur, Sicherheit und zum Recycling erhalten. Auch private sowie gewerbliche Fahrzeugnutzer und -händler profitieren von der neuen digitalen Standarddokumentation: Wann und wo wurde die Batterie produziert? Wie viele Ladezyklen wurden schon durchgeführt? Und vor allem: Welche Leistungsfähigkeit hat sie noch (SOH = State-of-Health)? „Erste Einblicke sind möglich, diese ersetzen aber keine unabhängige technische Zustandsprüfung“, betont Mast.
Aus Sicht von TÜV SÜD ist der Batteriepass nicht weniger als ein Einstieg in vertrauenswürdige digitale Mobilitätsdaten. „Er kann Grundlage für neue Services werden: Batteriezustandsberichte, Restwertgutachten, Flottenberichte, Second-Life-Bewertungen und Recyclingnachweise“, zählt Mast auf. „Unser Ziel ist es, bei beauftragten, freien Kundenkontakten einen von uns neutral ermittelten Zustandsbericht der Batterie im digitalen Batteriepass zu hinterlegen – neben dem Wert, den die Batterie selbst berechnet hat. „Wir wollen, wenn der Gesetzgeber das zulässt, den Batteriepass künftig also wie ein Scheckheft nutzen. Für die Errechnung der Batterieleistung arbeiten wir mit dem Verband deutscher Elektrotechnik (VDE) zusammen.“ Und eine Werkstatt könne parallel zum Beispiel künftig aufgespielte Softwares und Reparaturen an der Batterie eintragen.
Neue Services
Die Batteriedaten werden künftig entscheidend für Vertrauen, Restwert und Kreislaufwirtschaft sein. TÜV SÜD will daher seine Erfahrung aus Batterieprüfung, Elektromobilität, Nachhaltigkeit, Typgenehmigung, technischer Inspektion und Datenverifikation auch noch in Form weiterer Services einbringen, die der Batteriepass ermöglicht. Neben Schulungen, Gap-Analysen, technischer Begleitung und Unterstützung bei CE- und Batteriepass-Readiness will die Prüforganisation etwa bei Bedarf für Kunden und OEMs den Product Carbon Footprint (CO2-Fußabdruck), den Batteriehersteller angeben müssen – aber selbst errechnen können, auf einer standardisierten Basis verifizieren. So soll auch eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Modellen möglich werden.
Aber schon jetzt gilt für Mast – besonders mit Blick auf den Gebrauchtwagen-, Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsmarkt: „Die EU-Batterieverordnung öffnet eine Blackbox, weil alle Marktbeteiligten nun einen deutlich vereinfachten und standardisierten Zugang zu relevanten Batteriedaten erhalten.“ Das werde das Vertrauen in gebrauchte Elektrofahrzeuge erhöhen – wobei ohnehin gilt: „Die Batterien halten erfahrungsgemäß viel länger als es die Mindestanforderungen vorschreiben, nämlich nach acht Jahren noch über 72 Prozent Leistung vorzuweisen.“ Der digitale Produktpass, so Mast, werde das erneut bestätigen und für alle sichtbar machen.
Höhere Nachhaltigkeit
Auch für die Wertschöpfung und eine stärkere Kreislaufwirtschaft sieht Mast durch die EU-Batterieverordnung klare Pluspunkte: „Batterien sollen ressourcenschonender produziert, genutzt und recycelt werden.“ So werden die Sammlung, Behandlung und Wiederverwertung von Altbatterien stärker geregelt. Zudem definiert die Verordnung Mindestanteile bestimmter rückgewonnener Rohstoffe mit 20 Prozent. „Damit entsteht künftig ein ganz neuer Markt“, so Mast.
Die Anforderungen des digitalen Batteriepasses werden in den kommenden Jahren schrittweise weiter konkretisiert und um zusätzliche Datenpunkte ergänzt. Egal, für welche Fahrzeuge: TÜV SÜD will den Batteriepass künftig als „Lebenslauf der Batterie“ verwenden, denn, so Mast: „TÜV SÜD sieht seine Rolle darin, technische Prüfung, regulatorische Bewertung und digitale Vertrauensdienste zusammenzubringen.“
TÜV SÜD Ansprechpartner
TÜV SÜD Division Mobility
Pascal Mast
Direktor Neue Technologien und Nachhaltigkeit
E-Mail: pascal.mast@tuvsud.com