Richtlinien-Update: Alles (sicher) im Kasten?

Transporter wird stark beladen
Einbauten in Transportern geraten durch die neue VDI-Richtlinie ins Visier.
© Foto: Konstantin Gushcha/Shutterstock.com (teilweise mit KI generiert) – via TÜV SÜD

Seit dem 1. Juni gilt die neue VDI-Richtlinie 2700 Blatt 16. Sie definiert erstmals eindeutig, dass Einbauten in Transportern zur Ladung zählen. Folglich braucht es einen Nachweis, dass sie ladungssicher verbaut sind – und auch dafür macht die neue Richtlinie nun konkrete Angaben.

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Datum:
16.07.2026
Lesezeit:
4 min



Rund ein Jahr lang wurde an der neuen Version der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 16 gearbeitet – nachdem sie stolze 17 Jahre lang unverändert Bestand hatte. Am 1. Juni 2026 wurde sie in der aktualisierten Version veröffentlicht; seither gilt sie für alle Fahrzeuge, die in Deutschland unterwegs sind – ohne Bestandsschutz. Was müssen Spediteure, Fuhrparkverantwortliche und Fahrer über die neue Richtlinie zur „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zGM“ wissen?

Thorsten Ludwig, Leiter der Fachgruppe Ladungssicherung bei der TÜV SÜD Auto Partner GmbH, kennt die Antwort: „Bisher herrschte in der Praxis oft Uneinigkeit darüber, ob es sich bei Ein- und Anbauten bei Kastenwagen und anderen Transporter-Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht um Ladung oder feste Einbauten handelt – selbst unter Branchenprofis und Sachverständigen.“

Keine Ausreden mehr

Nun definiert das Richtlinien-Update erstmals ganz konkret, was eigentlich schon bisher Fakt war: An- und Einbauten gelten demnach als Ladung, wenn sie von Hand oder mit handelsüblichen Werkzeugen gelöst werden können. „Damit gibt es für alle Beteiligten endlich eine klare Orientierung, aber auch keine Ausreden mehr – mit entsprechenden Konsequenzen“, so Ludwig. Damit meint er, dass montierte Schränke, Regale oder Dachlichter als Ladung auch nachweislich gesichert sein müssen.

Werkzeug in Koffer
Egal, ob man als Privatperson oder als Flottenchef Regale, Bretter oder anderes einbaut oder einbauen lässt, ...
© Foto: giorgenko/Adobe Stock
Gurt, um die Ladung zu sichern
… als Ladung muss die Sicherung der Einbauten gewährleistet sein – nachweislich.
© Foto: Zerbor/Adobe Stock

Neue Klarheit: Klare Pflichten

Denn in der Vergangenheit wurden beispielsweise Regale und andere Einbauten häufig mit Schrauben am Chassis befestigt, ohne dass der Nachweis erbracht wurde, ob die Sicherung dafür überhaupt ausreicht. Das kann schnell gefährlich werden. „Keiner wusste genau, was zu tun und nachzuweisen ist“, berichtet Ludwig. Und auch für den Nachweis der ausreichenden Ladungssicherung für Ein- und Anbauten in Transportern gibt die neue Richtlinie Auskunft: „Die verbauten Teile müssen den Aufbaurichtlinien der Hersteller entsprechen, in denen etwa geeignete Bereiche der Karosserie für die Befestigung von An- und Einbauten definiert sind“, erklärt Ludwig. Und: „Die Karosseriebereiche müssen dauerhaft die Beschleunigungsanforderungen und die daraus resultierenden Kräfte, die sich aus den verschiedenen fahrdynamischen Zuständen ergeben – etwa Beschleunigung, Verzögerung oder Kurvenfahrt – ohne bleibende Verformung und Schäden aufnehmen können. Zudem muss eine Maximalkraft angegeben werden, mit der dieser Bereich jeweils beaufschlagt werden darf.“

Aber die An- und Einbauten müssen mit ihren verwendeten Verbindungsmitteln den wirkenden Kräften nicht nur sicher standhalten, der Fahrzeughalter muss auch einen entsprechenden Nachweis erbringen, der etwa im Fall von Polizeikontrollen vorgelegt werden kann. Dieser Nachweis kann laut VDI-Richtlinie rechnerisch, durch statischen Zug- oder Druckversuch sowie als dritte Alternative durch dynamische Versuche auf Grundlage der auftretenden Kräfte der Beschleunigungsanforderungen (siehe dazu auch Infokasten) erfolgen. Nachweis und Gewicht der An- und Einbauten müssen im Zuge dessen dokumentiert werden.

Akuter Handlungsbedarf

„Verantwortlich für die Ladungssicherung und den entsprechenden Nachweis ist der Halter respektive der Fahrer“, sagt Ludwig. „Der Einbauer kann natürlich beim Nachweis unterstützen, aber für Spediteure – aber auch Privatpersonen – mit Transportern in der Flotte besteht jetzt auf jeden Fall Handlungsbedarf, sich darum zu kümmern.“ Auch TÜV SÜD bietet bei Wunsch entsprechende Unterstützung an.

Ludwig weist darauf hin, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihren Fahrern nicht nur das passende Fahrzeug, sondern auch die richtige Ladungssicherung zur Verfügung zu stellen. „Im Falle von An- und Einbauten ist die richtige Sicherung und deren Nachweis ähnlich zu werten wie den Fahrern Spanngurte und andere Ladungssicherungshilfsmittel mitzugeben“, vergleicht Ludwig.

„Wahres Dynamit“

Sein Fazit: „Die Richtlinie ist wahres Dynamit: Nach knapp 20 Jahren ist endlich definiert, was (k)eine Ladung ist. Dass An- und Einbauten Ladung sind, wurde bisher nie so klar an den Endkunden weitergetragen. Dessen Ladungssicherung und der Nachweis sind damit eindeutig seine Aufgabe.“


TÜV SÜD Ansprechpartner

TÜV SÜD Division Mobility
Thorsten Ludwig
Leiter der Fachgruppe Ladungssicherung
Tel.: +49 178 863 8939
E-Mail: thorsten.ludwig@tuvsud.com




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