Schadenregulierung: Online-Gutachten? Nein!

Kfz-Mechaniker prüft Fahrzeug von unten
In versteckte Winkel im Fahrzeugboden blicken – das geht bei einer Begutachtung mit online übermittelten Bildern nicht.
© Foto: TÜV SÜD

Ein Urteil des Landgerichts Bremen setzt der Werbung für reine Online-Schadengutachten klare Grenzen. Zu Recht, findet Matthias Eder von TÜV SÜD. Für ihn sprechen viele Gründe für ein 100-Prozent-Gutachten durch zertifizierte Sachverständige vor Ort.

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Datum:
28.08.2026
Lesezeit:
4 min



Ein Gutachten für die Schadenregulierung in nur wenigen Minuten, erstellt nur auf Basis von online übermittelten Fotos vom verunfallten Fahrzeug? „Das birgt große Gefahren“, sagt Matthias Eder (44), der seit fast 21 Jahren bei TÜV SÜD arbeitet und dort seit sechs Jahren das Schaden- und Wertgeschäft in Bayern, Sachsen und Thüringen verantwortet. Hintergrund seiner Einschätzung ist ein Urteil des LG Bremen, das festgestellt hat: Online-Gutachten ohne Besichtigung durch einen Gutachter sind unzulässig.

„Unsere bundesweit über 1.000 Sachverständigen erstellen Gutachten nach der VDI-MT 5900 Blatt 2, angelehnt an die Richtlinie des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln (IFS)“, berichtet Eder vom Vorgehen von TÜV SÜD. „Dazu gehört auch, dass man das Fahrzeug persönlich in Augenschein nimmt.“ Nur so könne man den Schaden möglichst vollständig feststellen und kalkulieren sowie die Grundlage für eine fachgerechte und verkehrssichere Reparatur schaffen. „Ein Stoßfänger aus Kunststoff ist elastisch, bei einem Anprall sieht man von außen vielleicht nur eine Kontaktspur“, so Eder. Um darunterliegende Strukturen wie Radarsensoren zu kontrollieren, müsse man Teile demontieren und schwer einsehbare Bereiche gezielt ausleuchten.

Oft ist auch das Auslesen des Fehlerspeichers nötig. „Viele Fehler entstehen durch einen Anstoß an Elektronikbauteilen, das sieht man mit bloßem Auge nicht“, sagt Eder. Bei Elektrofahrzeugen muss je nach Unfallhergang zudem geprüft werden, ob Anhaltspunkte für eine Beschädigung des Hochvoltsystems oder der Antriebsbatterie bestehen. Dazu können Diagnosedaten und gegebenenfalls weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Auch könne mal eine Probefahrt erforderlich sein. „All das ist mit Videobegutachtung nicht möglich“, resümiert Eder. Sollten während der Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare Schäden sichtbar werden, führen die TÜV SÜD Sachverständigen eine Nachbesichtigung durch. „Wir erfassen den Schaden zu 100 Prozent.“

Der Geschädigte hat laut Eder das Recht, dass sein Schaden zu 100 Prozent ersetzt wird. „Durch eine Videobegutachtung kommt der Geschädigte nicht in vollem Umfang zu seinem Recht“, gibt er zu bedenken. Werden bei einer Videobegutachtung verdeckte Schäden übersehen, können später Reklamationen entstehen – beispielsweise wenn ein beschädigter Sensor erst Wochen oder Monate nach dem Unfall ausfällt.

Porträt von Matthias Eder, Werkstattclub, TÜV SÜD
© Foto: TÜV SÜD

„Viele Fehler entstehen durch einen Anstoß an Elektronikbauteilen, das sieht man mit bloßem Auge nicht.“

Matthias Eder, Business Development Manager Schaden und Wert Bayern/Sachsen/Thüringen

Professionelle Begutachtung

Auch wenn die Gutachten für Nutzfahrzeuge nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der jährlich von TÜV SÜD erstellten, mehreren Hunderttausend Schaden- und Wertgutachten ausmachen: „Eine professionelle Begutachtung mit persönlicher Inaugenscheinnahme ist bei Lkw anspruchsvoll – vor allem bei komplexen Aufbauten – und fast noch wichtiger als im Pkw-Bereich“, weiß Eder. Bei Auffahrschäden kann sich der Fahrzeugrahmen verformen. Das kann Auswirkungen auf die Achsgeometrie, das Fahrverhalten, den Reifenverschleiß und die Verkehrssicherheit haben. Zudem sei das persönliche Vertrauensverhältnis zum Gutachter für Fuhrparkbetreiber wichtig.

Zeit ist Geld in der Logistik – das gilt auch für Schadenbegutachtungen. Auch da kann TÜV SÜD punkten: „Wir sind sehr flexibel, arbeiten kundenorientiert und ermöglichen bei Bedarf auch Begutachtungen außerhalb der üblichen Besichtigungszeiten. So helfen wir unseren Kunden, Standzeiten zu minimieren und Fahrzeuge schnell wieder in den Einsatz zu bringen“, sagt Eder. „Ein großer Teil unserer Nutzfahrzeugkunden verfügt über eigene Werkstattkapazitäten und kann Reparaturen nach fachgerechter Schadenfeststellung selbst durchführen.“ Nach § 249 Abs. 2 BGB kann ein Geschädigter grundsätzlich statt der Reparatur den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen. Voraussetzung für eine belastbare Bezifferung ist eine fachgerechte Schadenfeststellung. Voraussetzung für die Durchsetzung solcher Ansprüche ist aber ebenso wie für die Reparatur in der Fachwerkstatt ein fachgerechtes Schadengutachten.

Schadengutachter liest Fahrzeugspeicher aus
Einige Defekte erkennt man nur beim Auslesen des Fehlerspeichers.
© Foto: TÜV SÜD

Digitale Schadenakte

Dass Digitalisierung in der Schaden­abwicklung nützlich ist, wenn auch nicht bei einer Videobegutachtung, streitet Eder gar nicht ab. Im Gegenteil: „TÜV SÜD nutzt die digitale Schadenakte, die Fahrer im Schadenfall über einen QR-Code aufrufen können.“ Fahrer werden nach einem Scan online durch den Schadenprozess geführt, dokumentieren die Unfallinformationen und laden Bilder direkt hoch. Fuhrparkleiter, Anwälte und weitere Beteiligte sind von Anfang an auf dem aktuellen Stand. Die hochgeladenen Bilder können zudem für eine unverbindliche Ersteinschätzung genutzt werden – wohlgemerkt ist das kein vollständiges Schadengutachten zur Beweissicherung und Schadenregulierung. „Der Service steht in über 50 Sprachen zur Verfügung“, ergänzt Eder. Zudem bietet TÜV SÜD den Service, im Schadenfall, etwa im Ausland, auf Basis der hochgeladenen Bilder eine schnelle Einschätzung zu erhalten, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist und weiterfahren kann. „Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um eine erste Einschätzung und nicht um ein vollständiges Gutachten zur Beweissicherung und Schadenregulierung“, grenzt Eder vom Online-Schadengutachten ab.

Ob sich die weitere Entwicklung in Richtung immer mehr KI-gestützter Analysen aufhalten lässt, ist fraglich. Auch wenn man sich künftig mit Crash-Sensoren, die mit Bildern kombiniert werden, einer 100-Prozent-Reparaturkostenschätzung nähern könne, ist sich Eder aber sicher: „Stand heute kann eine KI die persönliche Untersuchung des Fahrzeugs bei einem vollständigen Schadengutachten nicht ersetzen. Sie kann den Sachverständigen unterstützen, aber etwa keine verdeckten Schäden eigenständig freilegen und prüfen. Es braucht einen Sachverständigen vor Ort für eine professionelle Schadenbegutachtung – das kann eine Online-Begutachtung nicht leisten.“


LG Bremen urteilt zu Online-Schadengutachten

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Rechtsstreit hat das LG Bremen einem Anbieter von Online-Schadengutachten untersagt, damit zu werben, auf Basis von online übermittelten Fotos von Fahrzeugschäden in wenigen Minuten ein Schadengutachten für die Schadenregulierung zu erhalten. Das sei irreführend und folglich auch wettbewerbswidrig (LG Bremen, Urteil vom 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24, eingesandt vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kfz-Wesene. V. BVSK). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Einschätzung von Branchen-und Rechtsexperten stellt das Urteil damit auch das zugrunde liegende Geschäftsmodell infrage. Werkstätten, die Fotos an einen Sachverständigen übermitteln und dafür Anteile des Gutachtenhonorars erhalten, ohne den Kunden transparent über das Vorgehen zu informieren, können demnach auch wettbewerbswidrig handeln.




TÜV SÜD Ansprechpartner

TÜV SÜD Division Mobility
Matthias Eder
Business Development Manager Schaden und Wert Bayern/Sachsen/Thüringen
Tel.: 0171 46 38 100
E-Mail: matthias.eder@tuvsud.com




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