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Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

05.03.2008 11:03 Uhr

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments will die von der EU-Kommission vorgeschlagene Neufassung der EU-Verordnung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ändern

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Brüssel. Mit fast hundert Anträgen will der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) die von der EU-Kommission vorgeschlagene Neufassung der EU-Verordnung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ändern. Das weist der erstmals im Ausschuss diskutierte Berichtsentwurf der rumänischen Sozialdemokratin Silvia-Adriana Ticau aus. So sollten die nationalen Elektronik-Register mit Angaben über die zugelassenen Transportunternehmen eine „öffentliche und eine vertrauliche Abteilung“ haben. Damit wird die Mahnung des europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx zur Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 bekräftigt. Gefordert werden zuverlässige Einheitskriterien für fachliche Eignung, finanzielle Sicherheit und persönliche Ehrenhaftigkeit eines Kandidaten oder Unternehmers. Befürchtet wird, dass der Geltungsbereich des Gesetzes für LKW über 3,5 Tonnen (t) und für Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen zu Sozialdumping führen könnte, da diese Einschränkung einen rechtlichen Freiraum für Unternehmer mit leichteren Fahrzeugklassen schaffen würde. Der Ausschuss will die Novellen zum Berufs- und Marktzugang im Personen- und Güterkraftverkehr als Paket verhandeln. (dw)

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