Die übrigen 3800 Fälle betrafen Regelinsolvenzen gegen natürliche Personen (z. B. Gesellschafter eines Unternehmens) sowie Nachlassangelegenheiten. Im Vergleich zum Jahr 2000 gab es 17 Prozent mehr Insolvenzen und 14 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen. Damit setzte sich der seit Anfang der 90er Jahre zu beobachtende Anstieg der Insolvenzzahlen fort. Nur im Jahr 1999 hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um fünf Prozent abgenommen, war jedoch bereits im Jahr 2000 wieder um sieben Prozent gestiegen. Die Gerichte ermittelten für alle Insolvenzanträge im Jahr 2001 offene Forderungen von über 31 Milliarden Euro (2000: 24 Milliarden Euro). Mit der Einführung des neuen Insolvenzrechts sollte der Anteil der mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren verringert werden, weil nur ein eröffnetes Verfahren die gleichzeitige und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger sicherstellt. Die aktuelle Entwicklung geht in diese Richtung: Waren 1998 noch 72 Prozent aller Insolvenzanträge gegen Unternehmen abgelehnt worden, weil die Kosten der Verfahren nicht aufgebracht werden konnten, waren es 2001 noch 54 Prozent.
Zahl der Pleiten wächst weiter
Nach Angaben des Statistische Bundesamt gab es im Jahr 2001 in Deutschland rund 49.300 Insolvenzen, darunter 32.300 von Unternehmen und 13.300 von Verbrauchern.