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World-Palette weiter unter Beschuss

21.01.2009 17:27 Uhr
World-Palette weiter unter Beschuss
Epal kämpft gegen die World-Palette (Bild: Falkenhahn)
© Foto: Falkenhahn AG

Die Epal und der World-Palettenhersteller Falkenhahn streiten vor Gericht: Stein des Anstoßes ist vor allem der eingebrannte Schriftzug World

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Erfurt. Der Gerichtstermin sollte die endgültige Entscheidung bringen: Am 15. Januar trafen vor dem Landgericht Erfurt die Kontrahenten im Palettenstreit aufeinander – auf der einen Seite die European Pallet Association (Epal), Verwalter des Europalettenpools, auf der anderen die Falkenhahn AG. Das ostdeutsche Unternehmen bietet seit vergangenem Jahr unter dem Namen „World-Palette“ einen Ladungsträger an, der baugleich mit der Europalette ist, aber weniger kostet. Die Epal wirft Falkenhahn vor, ihr Produkt bewusst so gestaltet zu haben, dass es mit einer Europalette verwechselt werden könne. Stein des Anstoßes ist dabei vor allem der eingebrannte Schriftzug „WORLD“ im ovalem Rand. Die Verwalter des so genannten weißen Pools wollten vor Gericht erwirken, dass Holzflachpaletten künftig nicht mehr mit der Marke World im ovalen Rand gekennzeichnet werden. Nach Informationen der VR-Schwesterzeitschrift „Logistik Inside“ ist die Löschung der Marke „World“, die die Epal beantragt hatte, vom Gericht abgewiesen worden. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Ein Vorschlag des Gerichts, dass Falkenhahn das World-Logo auf dem Mittelklotz der World-Palette anbringt, wurde von der Epal abgelehnt. Das Gericht schlug dem Unternehmen Falkenhahn vor, entweder zukünftig auf das Oval in der Marke World zu verzichten oder die Marke nur noch auf weißen Klötzen mit dauerhaft haltbarer Farbe einzubrennen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Sollten sich Falkenhahn und die Epal in diesem Punkt nicht einigen, will das Gericht seinerseits Ende Februar eine Entscheidung treffen. Falkenhahn betont, dass das Logo „WORLD“ rechtsverbindlich als EU-Marke beim Harmonisierungsamt in Alicante eingetragen wurde. Die GPAL – die deutsche Vertretung der Epal – habe es versäumt, innerhalb der zwölfmonatigen Widerspruchsfrist Einspruch einzulegen. (cg/pi)

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