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Wochenruhezeit: Bundesrat will Verbot im Fahrpersonalgesetz

29.11.2016 16:17 Uhr
Wochenruhezeit: Bundesrat will Verbot im Fahrpersonalgesetz
Weil die EU-Kommission nichts unternimmt, soll ein nationales Verbot der Wettbewerbsverzerrung im Straßengüterverkehr zumindest in Deutschland ein Ende machen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Horst Galuschka

Die Länderkammer und Teile der Union und SPD starten einen erneuten Versuch, das Autobahn-Nomadentum durch ein bußgeldbewehrtes Verbot im deutschen Recht zu unterbinden.

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Berlin. Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) ein, durch die es Fahrern verboten wird, die regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw zu verbringen. In Belgien und Frankreich existieren solche nationalen Vorschriften bereits. Der Transportunternehmer soll dafür sorgen, dass das Fahrpersonal sich an Artikel 4 Buchstabe h der EG-Verordnung 561/2006 hält, hieß es vergangene Woche in einer Stellungnahme des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes, den die Bundesregierung in diesem Oktober vorgelegt hat.

Hierfür habe der Transportunternehmer die Arbeit der Fahrer so zu organisieren, dass diese die mindestens 45 Stunden am jeweiligen eigenen Wohnort oder am Ort des Unternehmenssitzes und dort in einer festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen können. Bei vorab abgesprochenen Abweichungen ist eine Dokumentationspflicht vorgesehen, bei Zuwiderhandlung soll beiden ein Bußgeld drohen, schlägt die Länderkammer vor.

Am 15. Dezember 2016 beschäftigt sich der Bundestag voraussichtlich erstmals mit der geplanten Gesetzänderung. Im Verkehrsausschuss des Parlaments wollen Oliver Wittke und Udo Schiefner, die beiden für Güterverkehr zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen, einen ähnlichen Antrag zur Anpassung des Fahrpersonalgesetzes einbringen, um dem Nomadentum an deutschen Autobahnen und Raststätten einen Riegel vorzuschieben. Am 26. Januar 2017 könnte der Bundestag bereits die Änderung beschließen, so dass sie kurz darauf in Kraft treten würde.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat in dem im Oktober vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Fahrpersonalgesetzes auf ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw verzichtet. Aus der EG-Verordnung 561/2006 ergibt sich aber nur indirekt, dass dies unzulässig ist, und die EU-Kommission lässt mit einer Klarstellung auf sich warten. Vor einem Jahr hatte deshalb Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen deutschen Alleingang erwogen. Doch dieser war an rechtlichen Problemen und Umsetzungsvorbehalten gescheitert. (ag)

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KOMMENTARE


Dirk Langer

18.12.2016 - 12:07 Uhr

Es ist doch wieder mal traurig das sich die EU ewig nicht einig wird. Genau für solche Gesetze ist doch die EU zuständig,damit sich "ALLE" daran halten!Genau solche lahmarschigkeit ist es die uns so stört an ihr!Einen schönen vierten Advent wünsche Ich Euch allen!


Stefan Stark

23.02.2023 - 20:34 Uhr

Inzwischen ist das Gesetz gültig, aber geändert hat sich an der Praxis rein gar nichts ! Unschwer daran zu erkennen, wie an den Wochenenden immer noch tausende von LKW Fahrern entlang der Autobahn und in Industriegebieten in den Fahrzeugen übernachten müssen. Eine Schande ! Freiwillig werden es wohl die wenigsten tun.


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