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Wie oft darf die Tagesruhezeit verkürzt werden, wie sieht der Ausgleich hierfür aus?

17.04.2013 13:38 Uhr

Zwischen zwei Wochenruhezeiten darf ein Fahrer max. drei Verkürzungen von elf auf neun Stunden haben.

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Ein Beispiel: Wenn die Fahrt am Montagmorgen nach  45 Stunden Pause beginnt und ab Samstagmittag die nächsten 45 Stunden WRZ beginnen, können drei Tagesruhezeiten dazwischen verkürzt werden. Dafür ist kein Ausgleich nötig!

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