Ein Beispiel: Wenn die Fahrt am Montagmorgen nach 45 Stunden Pause beginnt und ab Samstagmittag die nächsten 45 Stunden WRZ beginnen, können drei Tagesruhezeiten dazwischen verkürzt werden. Dafür ist kein Ausgleich nötig!
Wie oft darf die Tagesruhezeit verkürzt werden, wie sieht der Ausgleich hierfür aus?
Zwischen zwei Wochenruhezeiten darf ein Fahrer max. drei Verkürzungen von elf auf neun Stunden haben.