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Weder Nabu noch Schleswig-Holstein rechnen mit juristischem Aus für Ostseetunnel

02.10.2020 13:48 Uhr
Weder Nabu noch Schleswig-Holstein rechnen mit juristischem Aus für Ostseetunnel
Das Bundesverwaltungsgericht will Anfang November über die Klagen gegen die Fehmarnbeltquerung entscheiden
© Foto: Schoening/Bildagentur-online/picture-alliance

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im November über Klagen von Umweltschützern und Fährunternehmen gegen die Fehmarnbeltquerung.

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Leipzig/Kiel. Umweltschützer und das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium haben sich nach Ende der mündlichen Verhandlung über Klagen gegen die Fehmarnbeltquerung zuversichtlich geäußert. „Wir werden das Projekt wahrscheinlich nicht komplett verhindern, können aber in vielen Punkten für einen besseren Umweltschutz sorgen“, sagte Malte Siegert vom klagenden Naturschutzbund Nabu am Freitag der „Deutschen Presse-Agentur“. Das auf deutscher Seite für die Planung des Tunnels zuständige schleswig-holsteinische Umweltministerium zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der fünftägigen Verhandlung. „Ich sehe nach wie vor keine großen Hürden für das Projekt“, sagte Staatssekretär Thilo Rohls.

Entscheidung Anfang November

Das Gericht will seine Entscheidung am 3. November verkünden. Die Richter hatten seit dem 22. September über die Klagen des Nabu, des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und mehrerer Fährunternehmen, die um ihre Geschäfte fürchten, (Az.: BVerwG 9 A 7.19 u.a.) verhandelt. Die Kläger zweifeln etwa die Verkehrsprognosen für den Auto- und Eisenbahntunnel an und fürchten gravierende Umweltauswirkungen. Ab Dienstag soll in einer zweiten Runde über Klagen der Stadt Fehmarn und eines Landwirts verhandelt werden.

Der deutsch-dänische Tunnel soll Fehmarn und Lolland verbinden. Dänemark wird ihn auf eigene Kosten von geschätzt 7,4 Milliarden Euro planen, bauen und betreiben. (dpa/ag)

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