Wien. In Österreich gilt für Autofahrer aus dem In- und Ausland seit dem 1. Mai 2005 eine Warnwestenpflicht. Die Fahrer müssen die Weste bei sich führen und in gefährlichen Situation tragen, zum Beispiel wenn sie ein Warndreieck aufstellen oder ihr Fahrzeug auf der Autobahn verlassen, teilten die österreichischen Automobilclubs heute mit. Die Weste muss rot, gelb oder orange sein. Da in Ländern wie Deutschland, den Niederlanden und Polen keine Warnwestenpflicht besteht, sind Verstöße in der Übergangszeit bis zum 1. August straffrei. In Italien gilt die Warnwestenpflicht bereits seit dem 1. April 2004. (dpa)
Warnwestenpflicht in Österreich
Regelung gilt seit 1. Mai, Übergangsfrist bis zum 1. August