Luxemburg/Luxemburg. Das VW-Gesetz zum Schutz des niedersächsischen Autobauers vor feindlichen Übernahmen verstößt gegen EU-Recht. Das urteilte das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), heute in Luxemburg. Das Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr in der EU. Das Gericht gab mit dem Urteil der EU-Kommission Recht, die vor drei Jahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte. Das Gesetz stammt aus Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW. Für den größten europäischen Autobauer Volkswagen dürfte das Urteil von großer Tragweite sein. Hauptaktionär Porsche, der bisher 31 Prozent der stimmberechtigten VW-Anteile hält, steht bereits in den Startlöchern, um die Macht bei dem Wolfsburger Autoproduzenten zu übernehmen. Bisher waren die Stimmrechte durch das VW-Gesetz für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt - unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes. (dpa)
VW-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
EuGH-Urteil: VW-Gesetz beschränkt den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU