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Verkehrsgerichtstag: Zur Kasse bitte

09.03.2023 11:06 Uhr
Verkehrsgerichtstag: Zur Kasse bitte
Blitzt es, muss in Deutschland der Fahrer das Bußgeld zahlen. Können Behörden diesen nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt
© Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Sollen Halter künftig noch stärker verpflichtet werden, bei Verkehrsverstößen den Fahrer zu benennen? Und würde das etwas bringen? Ein Thema auf dem 61. Verkehrsgerichtstag.

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In Kürze
Die EU will eine Richtlinie zur Verfolgung von Verkehrsverstößen reformieren. Diskutiert wird auch das in vielen Mitgliedstaaten übliche Vorgehen, den Halter in Haftung für den Verstoß zu nehmen. In Deutschland geht dies nicht. Der Verkehrsgerichtstag beschäftigte sich mit diesen und weiteren Themen.

In Deutschland kann bei Tempo- oder Rotlichtverstößen nur der Fahrer mit einem Bußgeld belangt werden. In vielen anderen EU-Ländern wird dagegen der Halter für entsprechende Verkehrsdelikte zur Verantwortung gezogen, haftet also dort für das Bußgeld.

Auf dem 61. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierten Rechtsexperten, Versicherungsfachleute und Verbände aus dem Verkehrsbereich unter anderem darüber, ob eine derartige Halterhaftung auch in Deutschland möglich und sinnvoll ist. Ein Grund für die Diskussion: Die EU plant eine Reform der Richtlinie 2015/413. Diese beschäftigt sich…

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