Ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnen soll es selbst auf zweispurigen Strecken auch künftig nicht geben. Dies hat der Arbeitskreis "Unfallrisiko Lkw" auf dem 40. Verkehrsgerichtstag beschlossen (ausführliche Berichterstattung in der VR 6/02). Keiner der stimmberechtigten Teilnehmer des Arbeitskreises hatte entgegen Presseberichten in der vorangegangenen Diskussion ein solches Überholverbot gefordert. Das Gremium sprach jedoch die Empfehlung aus, örtlich und zeitlich beschränkte Überholverbote zu prüfen. Einstimmig forderten die Experten, dass Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit, mangelhafte Ladungssicherung sowie Überladung und Verstöße gegen den Mindestabstand stärker kontrolliert und auch "angemessener geahndet werden". Das Abschöpfen des wirtschaftlichen Vorteils aus Verstößen soll künftig kein Tabu mehr sein. Für den Bereich der Kleintransporter wurde der Gesetzgeber aufgefordert, stärker als bisher einzugreifen. Die in der Fahrzeugklasse bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erreichten Geschwindigkeiten von 160 km/h stellten ein besonderes Unfallrisiko dar. Da die Leichttransporter aber als Pkw zugelassen seien, forderte das Gremium nicht ausdrücklich ein Tempolimit. Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) und Generalbundesanwalt Kay Nehm hatten die weltweit größte Verkehrsrechtstagung, die vorige Woche zu Ende ging, mit 1700 Teilnehmern eröffnet. (vr/mp)
Verkehrsgerichtstag: Kein LKW-Überholverbot, strenge Regeln für Kleintransporter
Örtlich und zeitlich begrenzte LKW-Überholverbote sollen jedoch geprüft werden