Verfahrenseinstellung dank falscher Behördenzuständigkeit

11.05.2004 00:00 Uhr

Wenn eine Behörde den Entdeckungsort mit dem eigentlichen Tatort verwechselt, hat der Empfänger eines Bußgeldbescheides Glück. Dann kann kein Amt mehr über seine Sache richten

Der Betroffene hatte ein Bußgeldbescheid bekommen, in der er in der Funktion als Verlader entgegen § 9 Abs. 13 GGVSE eine Vorschrift über die Verstauung nach Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR nicht beachtet haben soll. In den Bemerkungen des Bußgeldbescheides war ausgeführt, wo das Gefahrgut für die Beförderung mit dem Transportfahrzeug verladen worden war. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Betroffene Einspruch ein.

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