Als eine Grundwasserbeeinträchtigung festgestellt wurde, leitete die zuständige Behörde unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ein, um weitere Nachteile zu verhindern. Dadurch entstandenen Kosten von rund 90.000 Euro, deren Erstattung die Behörde beanspruchte. Sie wandte sich mit ihrer Forderung an den früheren Grundstückseigentümer.
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