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Veolia zieht gegen Lokführerstreiks vor Gericht

15.03.2011 10:47 Uhr
Veolia zieht gegen Lokführerstreiks vor Gericht
Veolia will weitere Lokführerstreiks gerichtlich abwenden
© Foto: Veolia Cargo

Zwei Tochtergesellschaften der privaten Bahn-Konkurrentin stellten Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL

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Berlin/Frankfurt. Der Tarifkonflikt bei den Eisenbahnen in Deutschland wird jetzt auch vor Gericht ausgetragen. Zwei Tochtergesellschaften der privaten Bahn-Konkurrentin Veolia Verkehr stellten Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL, wie am Montag bekannt wurde. Die GDL will abermals streiken, wenn die Bahn nicht bis Dienstag, 24.00 Uhr, ein neues Angebot vorlegt.

"Die Bahn hat dafür bis Mitternacht Zeit" sagte ein GDL-Sprecher am Montag in Frankfurt. "Einen Streik würden wir wie bisher zwölf Stunden vorher bekanntgeben", fügte er hinzu. Demnach ist vor Mittwochmittag kein neuer Ausstand zu erwarten.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) will einheitliche Tarifstandards für etwa 26.000 Lokführer im Nah-, Fern- und Güterverkehr durchsetzen - egal, bei welchem Betreiber sie arbeiten.

Eine zentrale Forderung sind einheitliche Einkommen auf dem Niveau des Marktführers Deutsche Bahn sowie fünf Prozent Aufschlag - auch bei den großen Bahn-Konkurrenten Abellio, Arriva, Benex, Keolis, Veolia und Hessische Landesbahn.

Die Veolia-Töchter Nord-Ostsee-Bahn (NOB) in Kiel und Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt in Halberstadt wollen nun einstweilige Verfügungen gegen künftige Streiks erwirken. Die NOB rief das Arbeitsgericht Kiel an, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt wandte sich an das Arbeitsgericht Magdeburg. Anträge anderer Töchter auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung würden noch geprüft, sagte eine Sprecherin der Mutter Veolia Verkehr in Berlin.

Sollte die Gerichte den Anträgen stattgeben, dürften die Unternehmen nicht mehr bestreikt werden. "Daran werden wir uns halten. Aber ich gehe nicht davon aus, dass die Arbeitgeberseite mit dieser Taktik erfolgreich ist", sagte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky der Zeitung "Die Welt" (Dienstag).

Wie das Landesarbeitsgericht in Halle am Montag mitteilte, ist Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt der Ansicht, dass die Arbeitskampfmaßnahmen, mit denen die GDL einen bundesweiten Rahmentarifvertrag für sämtliche Lokführer durchsetzen wolle, im Unternehmen unzulässig und unverhältnismäßig seien.

NOB verhandelt generell nicht über einen bundesweiten Tarifvertrag

NOB-Geschäftsführer Andreas Winter sagte dem Magazin "Focus", die GDL wolle "uns zu Verhandlungen über einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag drängen, obwohl wir als einzelnes Unternehmen dazu gar nicht in der Lage sind". Eine Sprecherin der NOB sagte, das Unternehmen sei aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und verhandele generell nicht über einen bundesweiten Tarifvertrag. Das Arbeitsgericht Kiel will am Mittwoch über den Antrag entscheiden.

Im Tarifkonflikt mit der GDL der Jahre 2007/08 hatte die Deutsche Bahn mehrere Arbeitsgerichte angerufen und dabei zwischenzeitlich ein befristetes Streikverbot für den Fern- und Güterverkehr erreicht. Nach der Tarifeinigung im März 2008 zog die Bahn einen weiteren Antrag auf Streikverbot zurück.

In der derzeitigen Auseinandersetzung hält die Bahn Streiks für unangemessen, weil sie die Kernforderungen der GDL im Unternehmen erfüllt sieht. Es sei widersinnig, dass die GDL Druck auf die Bahn-Konkurrenten ausüben wolle, aber der Bahn weiterhin mit Streiks drohe, kritisierte deren Personalvorstand Ulrich Weber am Sonntag.

Die GDL warf der Bahn zuletzt vor, ihr Tarifangebot sogar verschlechtert zu haben. Der Konzern wies dies als unwahr zurück. Das jüngste Tarifangebot enthalte eine Einkommenserhöhung von rund fünf Prozent bei einer Vertragslaufzeit von 29 Monaten. Außerdem ist die Bahn bereit, im Regionalverkehr Lokführer zu übernehmen, die nach dem Betreiberwechsel eines Streckennetz ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren. (dpa)

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