Frankfurt/Main. Wer als Autofahrer seinen Führerschein verliert, muss unter bestimmten Umständen am Arbeitsplatz mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt laut einem am Montag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 10 Sa 245/11) entschieden.
Hintergrund war die Klage eines Berufskraftfahrers, der gegen seine Entlassung geklagt hatte. Der Mann war bei einer privaten Autofahrt betrunken erwischt worden und verlor für neun Monate seine Fahrerlaubnis. Sein Arbeitgeber warf ihn deswegen raus.
Die Richter am Landesarbeitsgericht bestätigten mit ihrer Entscheidung ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts in Kassel (Aktenzeichen: 6 Ca 325/10). Die Kündigung sei rechtens, weil "die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden" sei. (dpa)
Landesarbeitsgericht Hessen
Aktenzeichen: 10 Sa 245/11
10. Oktober 2011