Urteil der Woche: Wer betrunken Auto fährt, riskiert Arbeitsplatz

10.10.2011 12:03 Uhr
Die Kündigung ist rechtens, weil "die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden" ist

Landesarbeitsgericht Hessen: Die Kündigung ist rechtens, weil "die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden" ist

Frankfurt/Main. Wer als Autofahrer seinen Führerschein verliert, muss unter bestimmten Umständen am Arbeitsplatz mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt laut einem am Montag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 10 Sa 245/11) entschieden.

Hintergrund war die Klage eines Berufskraftfahrers, der gegen seine Entlassung geklagt hatte. Der Mann war bei einer privaten Autofahrt betrunken erwischt worden und verlor für neun Monate seine Fahrerlaubnis. Sein Arbeitgeber warf ihn deswegen raus.

Die Richter am Landesarbeitsgericht bestätigten mit ihrer Entscheidung ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts in Kassel (Aktenzeichen: 6 Ca 325/10). Die Kündigung sei rechtens, weil "die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden" sei. (dpa)

Landesarbeitsgericht Hessen

Aktenzeichen: 10 Sa 245/11

10. Oktober 2011

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