-- Anzeige --

Urteil der Woche: Über Unfallversicherung informieren

07.08.2007 11:07 Uhr

Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer über abgeschlossene Unfallversicherungen zu deren Gunsten informieren

-- Anzeige --

Macht ein Arbeitnehmer Versicherungsansprüche auf Grund der fehlenden Kenntnis innerhalb der Fristen nicht geltend, so hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. In dem konkreten Fall hatte ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im März 2001 zu Gunsten seiner Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Danach sollte allen Versicherten ein Direktanspruch auf die Leistungen zustehen. Die bei dem Steuerberater beschäftigte Klägerin erlitt bei einem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen, dass sie seitdem ein Pflegefall ist. Die zu ihren Betreuern bestellten Eltern erfuhren von dem Arbeitgeber erst später von der Unfallversicherung. Die Versicherung lehnte die Zahlung der Invaliditätsentschädigung in Höhe von 149.000 Euro ab, weil diese nicht fristgerecht geltend gemacht worden war. In einem Rechtsstreit einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, der die Versicherung zur Zahlung von 80.000 Euro sowie den Wirtschaftsprüfer zur Zahlung von 69.000 Euro verpflichtete. Die obersten Arbeitsrichter bestätigten nun die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg, wonach der Wirtschaftsprüfer zahlen muss. (dpa) Bundesarbeitsgericht (Az.: AZR 707/06)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Stellvertretende Lagerleitung (m/w/d)

Münster;Münster;Essen;Essen

COO (m/w/d) am Standort Remscheid

Remscheid;Dachau;Klettgau;Erding

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.