Dabei ging es um die Genehmigung des Anteils-Erwerbs der Deutschen Post World Net an DHL International. Hintergrund der Klage war eine Beschwerde des Paketdienstes UPS mit der Behauptung, die Deutsche Post hätte den zuvor bereits genehmigten Erwerb der Beteiligung an DHL unzulässig aus Monopolgewinnen finanziert. Diese Beschwerde hatte die Kommission in vollem Umfang zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung der Beschwerde hatte UPS geklagt. Das Europäische Gericht hat heute die Rechtsauffassung der Kommission bestätigt. Die Deutsche Post hatte im Herbst 2000 ihre damalige Beteiligung an DHL von 22,5 Prozent auf über 50 Prozent aufgestockt. Bis Jahresende oder Anfang nächsten Jahres wolle die Post den Anteil auf rund drei Viertel vergrößern.
Ups – leider verloren
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat eine UPS-Klage gegen die Europäische Kommission abgewiesen.