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Union lehnt Gesetzesvorschlag zur Bahnprivatisierung ab

14.03.2007 11:50 Uhr

Zweiter Tiefensee-Vorstoß zur Privatisierung der Deutschen Bahn unter Kritik: Eigentümerposition des Bundes bleibt zu vage

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Berlin. Auch der zweite Vorstoß von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) für ein Gesetz zur teilweisen Privatisierung der Bahn stößt beim Koalitionspartner Union und bei der Opposition auf deutliche Kritik. Insgesamt kämen die Pläne mehr als die ersten Eckpunkte von Mitte Dezember den Börsengang-Vorstellungen von Bahnchef Hartmut Mehdorn entgegen und damit stärker als dem Interesse des Netzeigentümers Bund, verlautete am Dienstag in Unionskreisen sowie bei FDP und Grünen. „Der Entwurf ist in dieser Form nicht akzeptabel“, hieß es in der Union. So soll die DB AG zwar auch nach dem jetzigen dpa vorliegenden Entwurf das 34.000 Kilometer lange Schienennetz bewirtschaften dürfen. Jedoch soll auch der Zeitraum, in der sich der Bund zur Zahlung von 2,5 Milliarden Euro für den Unterhalt des Gleissystems verpflichtet, um weitere fünf auf ebenfalls 15 Jahre ausgedehnt werden. Die Union hatte dagegen weniger als zehn Jahre verlangt, um der Bahn keinen Blanko-Scheck der Finanzierung über viele Jahre auszustellen. Trifft der Bund zum Ablauf der 15 Jahre keine andere Entscheidung, bleibt das Eigentum weitere 10 Jahre bei der Bahn. Fällt der Bund auch nach diesen 25 Jahren keine Entscheidung, soll das Netzeigentum laut Entwurf auf ihn übergehen. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Horst Friedrich, erklärte, Tiefensee habe genau das Modell der Eigentumssicherung präsentiert, das die Union vor dem Kompromiss im November 2006 abgelehnt habe. In der Union hieß es, man sei gespannt, wie der Entwurf im Bundeskabinett bei den Ministern für Finanzen und Wirtschaft, Peer Steinbrück (SPD) und Michael Glos (CSU), ankomme. Bis Ende des Monats sollen nach dem Bundestags-Grundsatzbeschluss von Ende 2006 auch diese Ressorts Stellung bezogen haben. Laut Entwurf sollen Netz, Bahnhöfe und der Energie-Sektor voll auf den Bund übergehen. Dafür bekommt die Bahn im Gegenzug eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts in den Hauptversammlungen. Bei grundlegenden Beschlüssen ist aber eine Zustimmung des Bundes nötig. „Das Tiefensee-Modell stellt die Eigentümerposition des Bundes nicht sicher“, erklärte Friedrich. Diese wird auch von den Koalitionsfraktionen als unabdingbar angesehen, da das Netz laut Grundgesetz der allgemeinen Daseinsfürsorge dient. Nach FDP-Angaben wurden sogar Rechte des Bundes bei Pflichtverletzungen der DB Netz AG entschärft. „Die DB erhält umfangreiche Abwehrrechte, insbesondere Widerspruchs- und Anfechtungsrechte, mit denen sie faktisch die Sanktionsmöglichkeiten des Bundes blockieren kann“, sagte Friedrich. „Der Entwurf ist im Interesse des Börsengangs nachgebessert worden“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Winfried Hermann der dpa. Es sei zu befürchten, dass Tiefensee die Entscheidung über den Koalitionsausschuss herbeiführen wolle, um das Gesetz über einen Bundestags-Entwurf ins Parlament zu bringen. „Offenbar scheut er die Voten von Glos und Steinbrück.“ Auf einem außerordentlichen Gewerkschaftstag in Fulda am 11. Juli will die Bahn-Gewerkschaft Transnet diskutieren. Zweites großes Thema wird die künftige Zusammenarbeit mit der Verkehrsgewerkschaft GDBA sein, wie Transnet am Dienstag in Berlin mitteilte. Transnet-Chef Norbert Hansen sagte, bis Mitte Juli dürften die Debatten über ein Privatisierungsgesetz für die Bahn „vorangeschritten“ sein. Der Gewerkschaftstag werde dann „die weitere Marschroute festlegen“. (dpa)

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