Union: Kein Bahn-Börsengang mit Gewalt

27.09.2006 16:27 Uhr

In der Auseinandersetzung um die Privatisierung der Deutschen Bahn will die Union weiterhin an ihrem Modell des Netzeigentums in der Hand des Bundes festhalten.

Berlin. Ein neues, im Auftrag von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erarbeitetes Modell werfe viele schwierige Einzelfragen bei der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen auf, sagte Unionsfraktionsvize Hans-Peter Friedrich (CSU) am Mittwoch in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Man könne sich nicht „im Eilverfahren und ungeprüft auf so etwas in kürzester Zeit festlegen“, fügte er vor Beratungen der Koalitionspolitiker mit der Bundesregierung hinzu. „Einen Börsengang mit der Brechstange wird es nicht geben“, sagte Friedrich. „Allerdings ist es weder in unserem Interesse noch im Interesse der DB, dass der Börsengang scheitert.“ Dabei verlangte er, die Beschäftigungssicherung bei der Bahn nicht nur an das von Tiefensee und der SPD-Führung vertretene „integrierte Modell“ zu knüpfen, bei dem das Netz eigentumsrechtlich bis zur vereinbarten Rückgabe an den Bund 20 bis 30 Jahre im Konzern verbleibt. Beim Eigentumsmodell der Union soll das Gleisnetz im juristischen Eigentum des Bundes verbleiben, der es der Bahn zur Bewirtschaftung überließe. „Nach unserem Eigentumsmodell mit Bewirtschaftungsvertrag ändert sich ja im Alltag des Bahnunternehmens nichts“, betonte der CSU-Politiker. Die Bahn brauche die Beschäftigten für den Netzbetrieb der Zukunft. „Ich hoffe auf die Flexibilität der Verhandlungspartner, dass sie selbstverständlich die gleiche Sicherungsverabredung, die sie beim integrierten Modell gelten lassen wollen, in vollem Umfang nahtlos auch auf das Eigentumsmodell übertragen.“ Das jetzt bekannt gewordene Kompromiss-Modell von Tiefensee sieht zwar das juristische Eigentum in der Hand des Bundes vor. Die Bahn könnte aber gleichzeitig das Netz als wirtschaftlicher Eigentümer weiter in ihren Bilanzen führen. Auch hier fiele das Netz nach einer bestimmten Frist - zum Beispiel 20 Jahre - automatisch an den Bund zurück, bei mangelhafter Bewirtschaftung auch schon früher. Friedrich sagte, er hoffe auf eine Entscheidung zu Gunsten des Eigentumsmodells. Wichtig sei der Zugriff des Bundes auf das Netz: „Schließlich erteilt uns das Grundgesetz einen Infrastrukturauftrag“. Er setze auf eine Entscheidung in Kürze.

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