(dpa) Kleinlastwagen, Pickups und Lieferwagen mit einem höheren Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein, wenn sie gewerblich genützt werden. Darauf hat der TÜV Süddeutschland hingewiesen. Betroffen von dieser Regelung seien hauptsächlich Kleinunternehmer, die oft von dieser Vorschrift nichts wüssten. Das „EG-Kontrollgerät“ zeigt die Geschwindigkeit und Fahrtdauer an. Bei Fahrzeugen ohne diese Geräte drohen den Haltern bis zu 1 000 Mark Bußgeld, wenn sie in eine Kontrolle geraten. Der TÜV wies darauf hin, dass der Einbau des Fahrtenschreibers rund 300 Mark koste. Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts werde bei Fahrzeugen mit Anhängern der Anhänger miteingerechnet.
TÜV: Lieferwagen über 3,5 Tonnen müssen Fahrtenschreiber haben
Bei gewerblicher Nutzung - Bußgeld bis zu 1000 Mark