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Tirol verbietet ab 2021 Nachtfahrten mit Euro-6-Lkw

26.11.2020 12:31 Uhr
Tirol verbietet ab 2021 Nachtfahrten mit Euro-6-Lkw
Viele Lkw sind auf der Inntalautobahn unterwegs – das soll jetzt mit einem verschärften Fahrverbot für Euro-6-Fahrzeuge weiter eingeschränkt werden
© Foto: Roland Mühlanger/picturedesk/picture-alliance

Ab Januar kommenden Jahres dürfen schwere Lkw mit der Schadstoffklasse Euro 6 nachts auf einem Teilstück der Inntalautobahn A 12 für Transitfahrten nicht mehr unterwegs sein.

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Innsbruck. Ab 1. Januar 2021 sollen auch Transitfahrten von schweren Lkw der Schadstoffklasse Euro 6 nachts auf einem Teil der Inntal-Autobahn A 12 verboten sein. Über diese Änderung informierte die Tiroler Landesregierung jetzt im Landesgesetzblatt. Das Tiroler Nachtfahrverbot für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen gilt grundsätzlich im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober wochentags von 22 bis 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr. Im Zeitraum 1. November bis 30. April beginnt es wochentags schon um 20 Uhr.

Das nächtliche Fahrverbot für Transit-Lkw der Euronorm 6 gilt ab 2021 laut dem Landesgesetzblatt Tirols auf der A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis westlich von Innsbruck (Zirl), weshalb Fahrten über die A 13 Brennerautobahn dann nicht mehr möglich sind. Lkw dürfen nur über die A 12 in eine Kernzone entlang dieser Autobahn liefern, wie beim sektoralen Fahrverbot.

In der sogenannten inneren Kernzone (Bezirke IM, IL, I, KU, SZ) dürfen Lkw entladen oder beladen, wenn sich die Quelle oder das Ziel in der Kernzone befindet. Das bedeutet ein Lkw aus Wien darf also entweder entladen oder abholen, wie der Chefredakteur und Herausgeber der Fachzeitschriften „Der Österreichische Transporteur“ und „Öbus“, Marco Dittrich, informiert.

In der erweiterten Kernzone sind künftig Fahrten über die A 12 nur zulässig, wenn sie innerhalb dieser Zone beginnen und zugleich auch enden. Dies betreffe die Bezirke KI, LA, LZ, RE, ZE sowie acht Regionen in Bayern und Südtirol, so Dittrich. Es bedeute demnach, dass ein Lkw aus Wien für das Entladen oder Abholen in der erweiterten Kernzone die A 12 nicht benutzen darf (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone, beides muss erfüllt sein).

Es gibt Ausnahmen bei den Fahrverboten, etwa für Lkw, die mit einem Elektroantrieb oder Wasser-Brennstoffzellentechnologie ausgestattet sind. (sn/ag)

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