Stuttgart. Das Stuttgarter Regierungspräsidium will die gerichtlich festgelegte Frist für besseren Schutz vor krebserregendem Feinstaub einhalten. Einige Rechtsfragen aus dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 19. August müssten jedoch noch vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim geklärt werden, teilte das Regierungspräsidium am Donnerstag mit. Das Verwaltungsgericht hatte ein Zwangsgeld angedroht, falls bis Ende Februar 2010 die schädlichen Luftpartikel nicht besser bekämpft werden. Wegen der offenen Rechtsfragen hat das Regierungspräsidium Beschwerde eingelegt, die jedoch keine aufschiebende Wirkung habe. Gegen den seit 2007 geltenden Luftreinhalte- und Aktionsplan hatten zwei Anwohner des Feinstaub-Schwerpunktes am Stuttgarter Neckartor geklagt und Recht bekommen. Regierungspräsident Johannes Schmalzl hatte bereits angekündigt, dass mehr Fahrverbote unumgänglich seien. Dazu müssten das LKW-Durchfahrtsverbot wieder eingeführt oder Kraftfahrzeuge mit roter und gelber Umweltplakette eher als geplant ausgesperrt werden. Mit der Beschwerde sollen klarere rechtliche Standards für die weitere Bekämpfung des Feinstaubs erreicht werden, die landesweit von Bedeutung sein könnten, sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. Dabei gehe es beispielsweise darum, wie viele Maßnahmen notwendig seien. Geklärt werden sollte auch, welche Aktionen, etwa Parkraumbewirtschaftung oder Modernisierung der Fahrzeuge im Öffentlichen Nahverkehr, dem Aktionsplan zuzurechnen sind oder nicht. Der Plan des Regierungspräsidiums umfasst 36 Maßnahmen. (dpa)
Stuttgart will Feinstaub besser bekämpfen
Stuttgarter Regierungspräsidium will die gerichtlich festgelegte Frist für besseren Schutz vor krebserregendem Feinstaub einhalten