Berlin. Nach einer Klage in Berlin gegen das Lkw-Maut- Konsortium Toll Collect will nun eine Spedition auch gegen die Bundesrepublik vor Gericht ziehen. Eine entsprechende Amtshaftungs- Klage sei zu Beginn dieser Woche beim Landgericht Berlin eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Dabei gehe es um die Erstattung der Kosten für den Einbau der Bordgeräte, der so genannten Mautboxen. Der Staat solle dafür aufkommen, weil er seine Pflichten mit der Maut-Verzögerung verletzt habe, hieß es zur Begründung. (Aktenzeichen: 23 O 492-03) Der Sprecherin zufolge geht es den Klägern lediglich um die Erstattung von rund 410 Euro. In einem Bericht des Internet- Wirtschaftsportals "Manager Magazin" hieß es jedoch, der Anwalt Karl- Heinz Gimmler, der die Klage eingereicht habe, verstehe das Verfahren als "Musterklage". Der Staat solle für die finanziellen Nachteile haften, die den Lastwagenbesitzern entstanden seien. Bis zum Start der Maut sei die Investition in Mautboxen "totes Kapital", hieß es weiter. Der Gerichtssprecherin zufolge ist mit einem Ergebnis vorerst nicht zu rechnen. Bereits vor mehreren Wochen hatte ein Spediteur am Amtsgericht Tiergarten gegen Toll Collect geklagt. Dabei ging es ebenfalls um die Erstattung von Einbaukosten. Unterdessen hat laut Gericht das Betreiberkonsortium eine Widerklage eingereicht. Auch in diesem Verfahren sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Da die Spedition bis zum 28. Oktober Zeit habe, zu der Widerklage Stellung zu nehmen, sei bis dahin nicht mit einem Ergebnis zu rechnen. (vr/dpa)
Spedition klagt gegen Bundesrepublik wegen Maut-Pannen
Staat soll für Einbaukosten der Mautboxen aufkommen