Die von der Bundesregierung beschlossenen Energie-Entlastungsmaßnahmen sehen keine finanziellen Hilfen für das Transportgewerbe vor. Wie Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mitteilte, wird die Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale umgewandelt und von 70 auf 80 Pfennig erhöht. Die Pauschale wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Außerdem können Geringverdienende einmalig einen Heizölkostenzuschuss in Höhe von fünf Mark pro Quadratmeter Wohnraum beantragen. Die Entlastungen sollen zum 1. Januar 2001 in Kraft treten. Zu den von dem Transportgewerbe geforderten Zugeständnissen hieß es im Bundesverkehrsministerium, mittelständische Spediteure könnten wegen der gestiegenen Benzinpreise günstige Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Olaf Henkel, kommentierte die Entfernungspauschale mit den Worten: "Wir hüpfen von Ausnahme zu Ausnahme."
Spediteure von Energie-Entlastungsmaßnahmen ausgeschlossen
Schröder weist Spediteure auf günstige Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau hin.