Köln. Ab Anfang September können Transportunternehmer die Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2010 bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) anfordern. Die ausgefüllten Antragsformulare müssen spätestens bis zum 1. Oktober 2009 abgegeben werden, wie das BAG am Dienstag mitteilte. CEMT-Genehmigungen berechtigen grundsätzlich zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (Conférence Européenne des Ministres des Transports, CEMT) liegen. Dazu zählen die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie weitere ost- und südosteuropäische Länder. Die Bewilligungen werden nur für „Euro-3-sichere“ Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien und Griechenland gilt laut BAG allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen. Alle Genehmigungen, die in Österreich gelten, würden zudem ausschließlich für „Euro-4-sichere“ LKW erteilt. Hinsichtlich des Verfahrens zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen verwies das BAG darauf, dass die Antragsteller mindestens eine Beförderung mit der Jahresgenehmigung im Bewertungszeitraum nachweisen müssen, bei der der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit (CEMT-Beföderung) durchfahren wurde. Für eine Wiedererteilung einer Jahresgenehmigung, die ohne Österreich-, Italien- oder Griechenland-Sperrstempel erteilt wurde, muss im Bewertungszeitraum mindestens eine entsprechende CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden. Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz laut BAG bis zu zehn CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, soweit sie glaubhaft machen, dass sie in 2010 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten Beförderungen seien gegebenenfalls nachzuweisen. Für die Neuerteilung einer österreich-, italien- oder griechenlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung sei der Bedarf entsprechend zu begründen. Wie das BAG weiter informierte, erstreckt sich der Bewertungszeitraum für das Wieder- und das Neuerteilungsverfahren vom 1. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres. Soweit nach Abschluss des Jahresverfahrens noch Genehmigungen zur Verfügung stünden, könnten dann noch weitere Genehmigungen beantragt werden. (ag)
Spediteure können Anträge für CEMT-Genehmigungen anfordern
Ab September sind Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2010 beim Bundesamt für Güterverkehr erhältlich