Berlin. Zwei deutsche Spediteure haben gegen die Einführung der Lkw-Maut Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung beantragt. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts dem Berliner "Tagesspiegel". Werde die einstweilige Anordnung erlassen, könne die Maut nicht wie geplant am 2. November starten: Das würde "den Vollzug des Mautgesetzes aussetzen bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist", erläuterte die Sprecherin. Die Richter hätten Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) einen Fragenkatalog zur Lkw-Maut vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Verhandlungstermin für die Verfassungsbeschwerde zweier deutscher Spediteuren gegen die Einführung der Lkw-Maut festgelegt. Dies gelte auch für den von den Beschwerdeführern gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, teilte die Sprecherin des Gerichts, mit. Nach Angaben der Sprecherin sind die Verfassungsbeschwerden bereits seit Sommer dieses Jahres beim höchsten deutschen Gericht anhängig. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen die klagenden Spediteure die Aussatzung des Mautgesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache erreichen. (vr/dpa)
Spediteure klagen vor Verfassungsgericht gegen Lkw-Maut
Bundesverfassungsgericht bestätigt Bericht des Berliner "Tagesspiegel"