Stuttgart. Der Spediteur Thomas Betz ist nach zwei Jahren in Untersuchungshaft wieder frei. Das Stuttgart Landgericht setzte heute den Haftbefehl außer Vollzug. Dies sei ohne Auflagen erfolgt, teilte das Gericht mit. Da ein Richter längerfristig erkrankt sei, könne ein zügiger Fortgang des Verfahrens nicht mehr gewährleistet werden. Betz wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. In dem Prozess wird seit September vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Die Verteidiger von Betz hatten vor wenigen Tagen angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft einzulegen. Die Fortsetzung der Haft verstoße gegen das Grundgesetz, da sich die verantwortliche Kammer nicht an das verfassungsrechtlich festgesetzte Gebot der Beschleunigung gehalten habe, begründete die Spedition Willi Betz in Reutlingen den Schritt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte eine Woche zuvor eine Beschwerde der Verteidiger gegen den Haftbefehl zurückgewiesen. Es bestehe weiter starke Fluchtgefahr, lautete die Erklärung des Gerichts. „Der Vorwurf der Fluchtgefahr ist grotesk“, kritisierte dagegen der Sprecher der Geschäftsleitung der Willi Betz Unternehmensgruppe, Andreas Bunz. Betz würde sich niemals dem laufenden Verfahren entziehen, erklärte damals das Unternehmen. Thomas Betz, der Sohn des Firmengründers sitzt seit September 2005 im Gefängnis. In dem Prozess wird seit September vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Die Unternehmensgruppe Betz ist einer der größten Spediteure in Europa. Im Jahr 2006 hatte Betz einen Umsatz von 760 Millionen Euro gemacht. Im ersten Halbjahr 2007 war der Umsatz nach Unternehmensangaben um 14 Prozent auf 400 Millionen Euro gestiegen. (dpa)
Spediteur Betz frei
Haftbefehl außer Vollzug gesetzt: Nach Erkrankung des Richters Fortgang des Verfahrens offen