München. Den Akkordlohn, bei dem sich das Arbeitsentgelt nach dem erzielten Arbeitsergebnis bemisst, gibt es in zwei Ausprägungen: dem Stückgeldakkord und dem Stückzeitakkord. Beim Stückgeldakkord bekommt der Arbeitnehmer für jedes fertiggestellte Stück einen bestimmten Geldbetrag und beim Stückzeitakkord eine bestimmte Zeiteinheit gutgeschrieben, die dann mit einem festgelegten Geldfaktor multipliziert wird. Bei beiden Akkordarten ist darüber hinaus noch zwischen dem Einzelakkord (jeder Arbeiter ist für sich allein tätig) und dem Gruppenakkord (die Leistung ist von einer Arbeitsgruppe zu erbringen) zu unterscheiden.
Softwarelösung für die Abrechnung von Akkordlöhnen
Die Lohnbuchaltungssoftware "Exact.LohnXL/XXL" von Exact Software hat ein Zusatzmodul für die Abrechnung von Akkordarbeit erhalten und soll die relativ komplizierte Berechnung dieser Lohnart deutlich vereinfachen.