Die EU-Kommission hat am 20. Juni einen Vorschlag zur Modernisierung des Vergabesystems für Zeitnischen (Slots) zur Nutzung der Start- und Landebahnen auf EU-Flughäfen angenommen. Laut vorgeschlagener neuer Definition sollen Slots künftig nicht mehr als unantastbarer Besitzstand einer Fluggesellschaft betrachtet werden, sondern als eine Art Konzession. Sie kann verloren gehen, wenn Slots nicht zu mindestens 80 Prozent genutzt werden. Zur Revision der Slotverteiler-Verordnung 95/93 vom 18.1.1993 will die Kommission eine Studie anfertigen, um in drei Jahren eine Neubewertung vorzunehmen. Nach Ansicht von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio soll die kommende Neuregelung das Slot-Management verbessern. Sie sei "ein Teil des Kommissionsplanes zur Reduzierung der Flugverspätungen auf Europas in wachsendem Maße überlasteten Flughäfen." (vr/dw)
Slotvergabe auf EU-Flughäfen wird neu geregelt
Landerechte gehen verloren, wenn sie nicht genutzt werden