Sicherheit von Luftfracht: BIEK bemängelt Rechtsunsicherheit

09.05.2005 16:12 Uhr

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste fordert von Bundesministerien klare und gesetzliche Regelungen zur Überprüfung von Luftfracht

Berlin. Wie der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) heute mitteilte, hat der Verband in Briefen an die zuständigen Bundesministerien für Inneres, Verkehr und Wirtschaft klare und praktikable gesetzliche Regelungen zur Überprüfung von Luftfracht gefordert. Diese müssten zeitnah und in enger Abstimmung mit der Branche erarbeitet und auf den Weg gebracht werden. Da viele Unternehmen im Bereich der Kurier-, Express und Paketdienste (KEP) hochkomplexe, weltweit synchronisierte Transportnetze unterhalten, müssten die spezifischen Brancheninteressen Eingang in die nationalen Rechtsvorschriften finden. Es bestehe sonst die Gefahr, dass das Luftfrachtgeschäft künftig verstärkt über die Flughäfen benachbarter EU-Staaten abgewickelt wird. Die bestehende Rechts- und Planungsunsicherheit würden somit konkret Arbeitsplätze und Investitionsbereitschaft in Deutschland gefährden. Anfang 2005 ist das Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Durch dieses sollen auch bereits seit längerem geltende europäische Verordnungen in nationales Recht umgesetzt werden. Viele Einzelheiten der vorgeschriebenen Sicherheits- und Schulungsmaßnahmen seien gemäß dem Luftsicherheitsgesetz jedoch einer gesonderten Rechtsverordnung vorbehalten. Diese wurde noch nicht erlassen, so der BIEK. Das Fehlen konkreter Regelungen auf nationaler Ebene führe in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten. So hätten beispielsweise die von der EU geforderten Schulungsprogramme wegen fehlender Vorgaben über die Zertifizierung bislang nicht umgesetzt werden können. Zudem würde den KEP-Unternehmen bislang die in der europäischen Verordnung vorgesehene behördliche Anerkennung als „reglementierter Beauftragter“ verweigert. (tbu)

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