Als Folge der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union müssen nun auch Schweizer Transporteure eine Lizenz erwerben. Die Lizenz ist dabei Ausweis über persönliche Integrität, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Spätestens bis Ende 2003 muss die zum Erwerb erforderliche Prüfung abgelegt sein. Wer im internationalen Verkehr tätig ist, braucht das Papier bereits seit dem 1. Juni 2002. Die Integrität wird mit einem Auszug aus dem Strafregister überprüft. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit muss anhand der zurückliegenden Jahresrechnung des Betriebs erbracht werden. Seine fachliche Eignung beweist der Transporteur, indem er eine Prüfung ablegt. Abgefragt werden dabei verschiedene Rechtsgebiete, kaufmännische und finanzielle Führung, Zugang zum Markt, Nutzfahrzeugtechnik und Sicherheit. Eine Trägerschaft, bestehend aus den Institutionen ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband, Les Routiers Suisses und dem Verband öffentlicher Verkehr (VÖV), bietet den Transporteuren die nötige Vorbereitung und Unterstützung an. Die Trägerschaft offeriert Kurse und nimmt die Prüfungen ab. "Die ersten Prüfungen sind durchgeführt, und wir bieten laufend Vorbereitungskurse an", zieht der Präsident der Prüfungskommission, Robert Surber, eine vorläufige Bilanz. Natürlich sei die Berufszulassung eine zusätzliche Anstrengung für die Transporteure, aber im Ergebnis stelle sie einen Schritt hin zu noch mehr Professionalität in der Branche dar, so Surber weiter. (tw)
Schweizer Transporteure auf die Schulbank
Straßentransporteure müssen bis Ende nächsten Jahres Berufszulassung erworben haben