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Schweiz verbietet Begleitpersonal bei Umzügen

02.04.2020 09:38 Uhr
Schweiz verbietet Begleitpersonal bei Umzügen
Packer und Träger dürfen bei grenzüberschreitenden Umzügen in die Schweiz nicht mit einreisen
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Wie der deutsche Bundesverband Möbelspedition und Logistik in Rücksprache mit dem Kanton Zürich erfahren hat, dürfen bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur die Fahrer ohne Meldebestätigung einreisen.

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Hattershaim/Main. Das schweizerische Staatssekretariat für Migration hat anscheinend am 31. März 2020 an alle Kantone die Anweisung erteilt, keine Meldebestätigungen mehr für Personal bei Umzügen auszugeben, das den Fahrer begleitet. Das erfuhr jetzt der deutsche Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) in Rücksprache mit dem Kanton Zürich.

Alle Grenzkontrollstellen wurden demnach angewiesen, für Fahrzeuge, die eine grenzüberschreitende Umzugsbeförderung durchführen, folgendermaßen für die Genehmigung der Einreise in die Schweiz vorzugehen:

  • Der Fahrer eines Lkw darf ohne Meldebestätigung einreisen.

  • Begleitendes Personal bei Umzügen (Packer, Träger) darf keine Meldebestätigung von den Kantonen erhalten. Deshalb ist diesen entsendeten Mitarbeitern von Umzugsspeditionen die Einreise zu verwehren.

Die AMÖ wies diese Woche darauf hin, dass der entsendete Fahrer in der Schweiz lediglich seine Tätigkeit als Fahrer ausüben darf. Er dürfe nicht bei der Be- oder Entladung tätig werden. Diese  Regelung sei am 31. März 2020 in Kraft getreten und gelte wahrscheinlich solange, bis die Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 in der Schweiz aufgehoben werden. (ag)

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