Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die vor Jahren für die Warnow Werft in Rostock-Warnemünde gezahlten staatlichen Beihilfen für rechtens erklärt. Die Brüsseler EU-Kommission, die eine Rückzahlung gefordert hatte, unterlag am Donnerstag in einem vom britisch-norwegischen Mischkonzern Kvaerner angestrengten Verfahren vor dem Luxemburger Gericht. Im Zuge der Privatisierung ehemaliger DDR-Staatsbetriebe war die Rostocker Werft 1992 an den Kvaerner-Konzern übergegangen. Für die Aufrechterhaltung des Betriebes wurden staatliche Beihilfen über mehr als eine Milliarde Mark gewährt. Dies wurde auch von der EU-Kommission genehmigt. Im Jahr 2000 kam die Kommission jedoch bei Nachprüfungen zu dem Schluss, dass die mit ihrer Genehmigung verbundenen Produktionsbeschränkungen überschritten worden seien. Daraufhin musste die Bundesregierung einen Teil der Beihilfen zurückfordern. (vr/dpa)
Schlappe für EU-Kommission
Warnow Werft gewinnt vor Gericht und muss staatliche Beihilfen nicht zurückzahlen