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Schiene: Energietransporte sollen Vorrang bekommen

24.08.2022 13:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
Güterzug, Güterbahn, NEE
Um die Energieversorgung zu gewährleisten, können Mineralöl- und Kohletransporte auf der Schiene künftig priorisiert werden (Symbolbild)
© Foto: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE)

Eine entsprechende Rechtsverordnung haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr erarbeitet. Ziel ist es, angesichts der aktuellen Energiekrise, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen.

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Um die Energieversorgung zu sichern, sollen Energietransporte vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Das hat die Bundesregierung heute in einer Rechtsverordnung festgelegt, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet hat. Ziel sei es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen.

Priorisierung für Mineralöl- und Kohletransporte

Die DB Netz wird laut Pressemitteilung des BMDV zusätzlich kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen. Dann könnten Mineralöl- und Kohletransporte bei der betrieblichen Abwicklung der Züge priorisiert werden. Mit der Rechtsverordnung könne künftig auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden, informierte das BMDV weiter. Hintergrund für die Verordnung ist die durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursachte Energiekrise. Deutschland arbeitet daran, unabhängig von russischen Energieträgern (Kohle, Gas und Öl) zu werden und die Lieferungen zu diversifizieren. Das zeigte jüngst auch der Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Kanada.  

„Wir wollen uns so schnell wie möglich aus der Klammer der russischen Energieimporte befreien“, sagte Habeck. Vorübergehend bedeute das, russisches Gas im Stromsektor auch durch Kraftwerkskohle und Mineralöl ersetzen zu müssen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssten dafür auch die Lieferwege umgestellt werden. „Das verlangt eine sehr anspruchsvolle Logistik, die es notwendig macht Energietransporte auf der Schiene zu priorisieren.“ Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ergänzte, dass die Binnenschifffahrt bedingt durch das Niedrigwasser nur reduzierte Lasten transportieren könne und die wichtigen Bahntrassen auch ohne zusätzliche Energietransporte teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet seien. Die Priorisierung von Transporten sei „keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen andere Züge warten müssen“, so Wissing.

Verordnung ist auf ein halbes Jahr befristet

Die Rechtsverordnung basiert laut der beiden Ministerien auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30) und ist auf sechs Monate befristet. Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen demnach so gering wie möglich gehalten werden. Auch andere Güterarten sollen weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren werden können; Ausfälle sowie Verspätungen im Personenverkehr wolle man weitgehend vermeiden.

Die Priorisierung erfolge innerhalb eines definierten Energiekorridor-Netzes. Diesem liegen laut BMDV und BMWK die Transportbedarfe der Energie- und Mineralölwirtschaft zugrunde – beispielsweise vom Hafen zum Kraftwerk. Sollte eine Beschränkung anderer Schienenverkehre nötig sein, werde ein abgestuftes Priorisierungsverfahren vorgesehen, um den betrieblichen Vorrang von Energieträgertransporten und Großtransformatoren zu gewährleisten. (sn)

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