Registrierung von .eu-Internetadressen beginnt am 7. Dezember 2005

21.11.2005 09:25 Uhr

Ab 7. Dezember 2005 können Organisationen, Firmen und später auch Einzelpersonen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren eigenen Domänennamen mit .eu-Erweiterung registrieren. Dies hat der Vorstand des .eu-Domänenverwalters, der belgischen Non-Profit-Organisation EURid, beschlossen.

Brüssel/Belgien Um ihre Domäne registrieren zu lassen, müssen Interessenten sich an eine zugelassene Registrierstelle wenden. Um eine gerechte und geordnete Abwicklung aller Anträge zu gewährleisten, habe man EURid zufolge nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission ein gestaffeltes Registrierungssystem unter der Bezeichnung "Sunrise" ausgearbeitet. Damit Firmen und Organisationen ihre Domänennamen vor missbräuchlicher Registrierung von "Cybersquattern" (die Domänennamen klauen und dann für viel Geld an den Berechtigten verkaufen wollen) schützen können, wurde eine gestaffelte Registrierung (auch als "Sunrise" bezeichnet) festgelegt. Im Rahmen dieser gestaffelten Registrierung werden Domänennamen erst jenen zur Verfügung gestellt, die frühere Rechte geltend machen und diese auch beweisen können. In Phase 1 (von Mittwoch, den 7. Dezember 2005, bis Montag, den 6. Februar 2006) können alle öffentlichen Einrichtungen und die Inhaber eingetragener Markennamen (trade marks) einen Antrag einreichen. In Phase 2 (7. Februar bis 6. April 2006) kommen auch die Ansprüche jener, die andere frühere Rechte geltend machen können, zum Zuge. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Firmennamen oder einen Künstlernamen handeln. In Phase 3 (ab 7. April 2006) wird die Registrierung freigegeben, und es müssen keine Rechte mehr nachgewiesen werden, um einen bestimmten .eu-Domänennamen zu registrieren. Laut EURid wird in allen Phasen das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gehandhabt: In Phase 1 und 2 (also in der Sunrise Periode) bestehe ein gewisser Schutz. Dann müsse man nämlich nachweisen, dass der Anspruch auf den Namen, der als .eu.-Domänenname registriert werden soll, auch gerechtfertigt ist. Beanspruchten jedoch mehrere Organisationen denselben Namen, werde berücksichtigt, in welcher Reihenfolge die Anfrage eingegangen ist. Weitere Informationen über das Registrierungsverfahren gibt es auf der Website von EURid (www.eurid.eu) und bei zugelassenen lokalen Registrierstellen, deren Liste ebenfalls auf www.eurid.eu verfügbar ist.

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