Regierung beschließt Steuerzuschlag für Dieselstinker

30.11.2006 14:43 Uhr

Nachträglicher Einbau von Russpartikelfiltern gefördert: Ab April 2007 zahlen Fahrzeuge ohne Filter höhere KFZ-Steuern

Berlin. Besitzer von Diesel-Fahrzeugen ohne Rußpartikelfilter müssen vom 1. April 2007 an einen Steueraufschlag zahlen. Das teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm heute mit. Das Kabinett hatte am Vorabend den Gesetzentwurf über die steuerliche Förderung nachgerüsteter Dieselautos verabschiedet, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden soll. Sie umfasst einmalig eine Steuerentlastung von 330 Euro für den nachträglichen Filtereinbau bis Ende 2009. Der neue Termin April 2007 für den Steueraufschlag, der für Neu- und Altfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter bis Ende 2010 verlangt werden soll, entsteht durch das Hinausschieben des Gesetzgebungsprozesses ins nächste Jahr. Der Zuschlag soll 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum betragen. „Die umweltbelastende und gesundheitsbeschädigende Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr muss verringert werden“, begründete Wilhelm die steuerlichen Anreize, auf die sich erst kürzlich Bund und Länder verständigt hatten. Vordringlich sei dabei der Anreiz, Altfahrzeuge mit einer wirksamen modernen Technik nachzurüsten. (dpa)

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